Liebe Studiendekaninnen,
liebe Studiendekane,
die HMT verfügt über eine Vielzahl von zum Teil hochwertigen Musikinstrumenten. Diese Instrumente werden Student*innen im Rahmen ihres Studiums entweder zur Benutzung in den Räumlichkeiten der HMT zur Verfügung gestellt, oder sie werden den Student*innen für eine Benutzung außerhalb der Räumlichkeiten der HMT übergeben. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die HMT Leipzig aufgrund der landesrechtlichen Haushaltsvorschriften keine Versicherungen für diese Instrumente abschließen darf. Im Falle eines Schadens an einem dieser Instrumente muss die HMT daher für eine Reparatur oder einen Ersatz aus den eigenen Haushaltsmitteln aufkommen.
Ein Teil der Musikinstrumente befindet sich in der Instrumentenausleihe und wird von dort aus an Student*innen ausgegeben. Die Ausgabe dieser Instrumente erfolgt stets auf der Grundlage eines Vertrages und unter Berücksichtigung einer möglichen Schadenszufügung durch eine*n Student*in. Ein Teil der Musikinstrumente befindet sich jedoch nicht in der Instrumentenausleihe sondern in den Räumen der Fachrichtungen und ist damit zur Nutzung der jeweiligen Fachrichtung zugeordnet. Bisher wurde für den Fall einer längerfristigen Ausleihe durch die Instrumentenausleihe auch für Instrumente, die sich nicht vor Ort in der Instrumentenausleihe befinden ein entsprechender Vertrag geschlossen. Dies geschah, ohne dass die Instrumentenausleihe vor bzw. nach der Ausleihe dieses Instrument zu Gesicht bekommen hatte.
Die vorstehend beschriebene Praxis kann so nicht weiter fortgeführt werden. In Zukunft erfolgt eine Ausleihe seitens der Instrumentenausleihe ausschließlich für die Instrumente, die sich in den Räumlichkeiten der Instrumentenausleihe befinden. Die Benutzung bzw. die Zurverfügungstellung von Instrumenten, die sich in den Räumlichkeiten der jeweiligen Fachrichtung befinden, erfolgen in Zukunft unter Verantwortung dieser Fachrichtung.
Dies bedeutet, dass die Instrumente, die in Zukunft nicht unter Verantwortung der Fachrichtungen den Student*innen zur Verfügung gestellt werden sollen, in die Räumlichkeiten der Instrumentenausleihe verbracht werden müssen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit der Instrumentenausleihe in Verbindung.
Für den Großteil der Instrumente, die sich derzeit in den Räumen der Fachrichtungen befinden, bedeutet dies keine Veränderung im Vergleich zu der bisherigen Verfahrensweise. Diese Instrumente stehen vor Ort den Student*innen zur Verfügung und verlassen die Hochschulräume nicht. Dies war bislang so und soll auch weiterhin so erfolgen.
Sollen jedoch Instrumente im Rahmen eines HMT-Projektes die Räume der HMT verlassen oder möchten Student*innen ein Instrument aus nachvollziehbaren Gründen, d. h. Gründen, die auch dem Studium dienen, privat ausleihen, ist mit dem*der Student*in ein Leihvertrag abzuschließen. Hier ist zu beachten, dass für den Fall der Benutzung des Instrumentes für ein HMT-Projekt der*die Student*in für den Fall eines vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schadens an einem Instrument haftet. Wird ein Instrument privat ausgeliehen, haftet der*die Student*in für jeden Fall einer Schadensherbeiführung. Es ist dann Sache des*der Student*in, hierfür eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Für Reparaturen und Ersatzteilbeschaffung der sich in den Fachrichtungen befindlichen Instrumente müssen die Fachrichtungen selbst aufkommen. Zum Teil wurde dies auch schon so gehandhabt, zum Teil jedoch noch nicht. Dies muss dann von den Fachrichtungen bei den für das nächste Haushaltsjahr beantragten Mitteln jeweils berücksichtigt werden. Die Beschaffung erfolgt wie üblich über das Referat Finanzen/Haushalt/Personal, Frau Fischer.
Mit einer Umsetzung dieser Verfahrensweise wird ab dem 1.1.2019 begonnen.
Mit herzlichen Grüßen,
Prof. Martin Kürschner
Rektor
Die Instrumentenausleihe der Hochschule verfügt über ca. 330 Instrumente: Orchesterinstrumente, Instrumente der Alten Musik sowie der Jazz- und Popularmusik. Zur Ausleihe berechtigt sind ausschließlich Angehörige der Hochschule (Studierende, Lehrende, Seminarschüler/innen, Teilnehmer/innen der Nachwuchsförderklasse). Tasteninstrumente sind vom Verleih ausgeschlossen.
Es gibt die Möglichkeiten der regulären Ausleihe für ein Studienjahr sowie der projektgebundenen Ausleihe. Geregelt wird die Instrumentenausleihe durch die Richtlinie zur Vermietung von Instrumenten vom 17. September 2015.
Die reguläre Ausleihe von Instrumenten erstreckt sich über zwei aufeinanderfolgende Semester. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich. Für die Überlassung des Instruments entrichtet der Nutzer eine Miete, deren Höhe sich nach dem Wert des Instruments richtet.
Wert | Miete je Monat |
< 500 € | 10,00 € |
> 500 € | 15,00 € |
> 3.000 € | 20,00 € |
> 10.000 € | 30,00 € |
Bei der erstmaligen Ausleihe sowie bei Verlängerung legen Sie bitte den ausgefüllten und vom Fachlehrer / von der Fachlehrerin unterschriebenen Antrag zur regulären Ausleihe vor. Eine Kaution in Höhe von 100 € ist zu Beginn der Mietzeit auf dem Konto der Hochschule zu hinterlegen. Für das Instrument ist der Abschluss einer Versicherung notwendig.