Internetzugang & W-LAN

Die Bibliothek verfügt über 6 Internetarbeitsplätze und W-LAN (eduroam). Die Autorisierung erfolgt über Ihr HMT-Login. Weitere Informationen finden Sie beim IT-Nutzersupport.

Im Souterrain in der Grassistr. 8 und im Gebäude im Dittrichring finden Sie weitere Internetarbeitsplätze.

 

Alle Internetarbeitsplätze sind mit Software für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationen versehen, verfügen über USB-Schnittstellen und gestatten Ausdrucke (0,05 Euro pro A4-Seite).

Kopieren, drucken, scannen

Die Bibliothek der Hochschule für Musik und Theater bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Reproduktion von Medien an:

  • Buchscanner (USB-Stick benötigt)
  • Münzkopierer
  • Rückvergrößerungsgerät für Microfiches und -filme (mit Terminabsprache)
  • CD-Copystation
  • Arbeitsplätze mit Druckeranschluss

Ausdrucke und Kopien kosten gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung der Hochschule 0,05 € je A4-Seite.

Arbeitsplätze & Abspielgeräte

Sie finden in der Mediothek Abspielgeräte für CDs, Kassetten, Schallplatten, DVDs und VHS-Kassetten.

 

Im Ausleihbereich der Bibliothek steht Ihnen ein Buchscanner (BookEye) zur Verfügung. Der Scanner ist mit einer Buchwippe und Fußtaste ausgestattet und erlaubt kostenlose Scans bis zu einer Größe von DIN A2.

Urheberrechtliche Fragen

zu beachten beim Scannen und Bereitstellen

Unterschieden wird zwischen geschützten und urheberrechtsfreien Materialien. 

 

Geschützte Materialien sind:

  • Werke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 71 Jahren gestorben sind
  • Wissenschaftliche Neuausgaben freier Werke, die vor weniger als 26 Jahren erschienen sind
  • Audio- und Videoaufnahmen freier Werke, die nach 1962 erschienen sind

Alle anderen Materialien sind urheberrechtsfrei und dürfen jederzeit voraussetzungslos vollständig genutzt werden!

 

Welche geschützten Materialien dürfen auf zugangsbeschränkten Plattformen (z.B. Moodle) zugänglich gemacht werden?

  • Bis zu 15% eines Werks
  • Vollständig: Einzelne Beiträge aus Fachzeitschriften oder einer wissenschaftlichen Zeitschrift
  • Vollständig: Werke geringen Umfangs (Text max. 25 Seiten, Noten max. 6 Seiten, Audio und Video max. 5 Min.)
  • Vollständig: Einzelne Abbildungen
  • Vollständig: Vergriffene Werke

Für die Verbreitung wissenschaftlicher Vorlesungen (= „wissenschaftliches Werk“) gilt darüber hinaus das Recht auf „Großzitat“, nötigenfalls sogar eines vollständigen Werks, soweit dies „durch den besonderen Zweck gerechtfertigt“ ist (851 UrhG). 

Voraussetzungen:

  • Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen (§ 60a UrhG) oder für wissenschaftliche Forschung (§ 60c UrhG)
  • Kein kommerzieller Zweck
  • Bereitstellung nur für einen abgegrenzten Teilnehmerkreis, sicherzustellen durch Login

Darf ich Noten überhaupt kopieren?

Das Urheberrechtsgesetz regelt die Richtlinen zur Reproduktion von Noten im § 53 Absatz 4 a (nähere Infos dazu hier).

 

  • Liegt das Sterbedatum des Komponisten mehr als 70 Jahre zurück, ist das Werk nicht mehr geschützt und darf kopiert werden.
  • Ist die Schutzfrist von 70 Jahren noch nicht verstrichen, dürfen Noten nicht kopiert werden. Dies gilt auch für kleine Teile aus Werken für den privaten bzw. wissenschaftlichen Gebrauch.
  • Werke, die wissenschaftlich neu ediert oder erstmals aus einem Nachlass herausgegeben worden sind, haben eine Schutzfrist            von 25 Jahren.