Häufig gestellte Fragen

Benötige ich Sprachkenntnisse?

Ausländische Bewerber:innen müssen folgende Sprachkenntnisse durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen können:

 

Studiengang

erforderliche Stufe des 
Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens
für Sprachen (GER)

Bachelorstudiengang Gesang

Bachelorstudiengang Dirigieren

mindestens Deutsch B2

mindestens Deutsch B2

alle übrigen Bachelorstudiengänge

mindestens Deutsch B1

künstlerische Masterstudiengänge
(außer die unten aufgeführten)

mindestens Deutsch B1

künstlerische Masterstudiengänge Gesang

mindestens Deutsch B2

musikpädagogische Studiengänge

Deutsch C1

Masterstudiengang Chor- und Ensembleleitung

Masterstudiengang Dirigieren

Deutsch C1

 

Deutsch C1

Masterstudiengang Kirchenmusik

Deutsch C1

Masterstudiengang Elementare
Musik-und Tanzpädagogik

Deutsch C1

Masterstudiengang Musikwissenschaft

Deutsch C1 sowie Englisch B2

Meisterklassenstudiengänge

Empfehlung Deutsch B1 aufgrund von Lehrtätigkeit

 

Gibt es Altersgrenzen?

Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:

 

Studiengang Höchst-
alter
Intensivstudiengang Master Schauspiel 

24 Jahre

Bachelor 1. Semester alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung
Bei Zulassung in das 5. Fachsemester gilt eine um 2 Jahre
erhöhte Altersgrenze.
Für Lehramtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.

 25 Jahre 

Master alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung

30 Jahre

Meisterschülerstudium alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, 
Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung

32 Jahre

 

 

Was ist das Prüfungsprogramm?

Das Prüfungsprogramm ist eine Liste der Stücke, die Sie zu Ihrer Aufnahmeprüfung vortragen möchten. Eine einfache Aufstellung der Titel  (Satzbezeichnung, Opus u.ä.) und der Komponisten/Autoren genügt.

Sie können das Programm im Online-Portal als PDF hochladen. Bitte senden Sie keine Noten, sofern Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Noten für den Korrepetitor bzw. die Prüfungskommission bringen Sie bitte am Prüfungstag mit.

 

 

Benötige ich das Abitur?

Mit Ausnahme der Studiengänge Dramaturgie, Schulmusik und Musikwissenschaft ist kein Abitur erforderlich. In jedem Fall müssen Sie sich einem Eignungstest bzw. einer Aufnahmeprüfung stellen.

 

Abitur und Nachwuchsförderklasse

Mit Erlangung des Abiturs sind Sie grundsätzlich "studierfähig" und können nicht mehr in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden.

Sie sollten sich regulär für den grundständigen Studiengang bewerben und die entsprechende Aufnahmeprüfung absolvieren.

Allerdings könnten Gründe entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren  Absatz (3)  https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11 vorliegen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern.

In diesem Fall würde eine Zulassung zu einem späteren Semester erteilt werden. Für die Zwischenzeit können Sie nach Möglichkeit in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden. 

 

 

Kann man den Studienbeginn verschieben?

Grundsätzlich gilt das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung für eine Zulassung zum direkt folgenden Semester.

Für den Fall, dass Sie entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren  Absatz (3) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11

Gründe geltend machen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern, kann eine Zulassung für ein späteres Semester erteilt werden.

 

 

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

Im Online-Bewerbungsportal erhalten Sie am Ende des Bewerbungsvorgangs Ihren Bewerberantrag als PDF mit einer Liste der hochzuladenden Dokumente.

 

Bitte laden Sie Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrag innerhalb der Posteingangsfrist im Online-Portal hoch.

 

Folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache laden Sie bitte ebenfalls im Online-Bewerbungsportal hoch: 

 

  1. tabellarischer Lebenslauf mit wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung
  2. Nachweis der gezahlten Bearbeitungsgebühr

 

Weiterhin benötigen wir:

 

für den Studiengang Schauspiel

  • Video (Eignungstest)

für die musikalischen Fachrichtungen

  • Programmliste für die Aufnahmeprüfung
  • Video (soweit gefordert)

für Fachrichtung Komposition/Tonsatz

  • eigene Kompositionen und/oder tonsetzerische Arbeiten
  • analytischer Kommentar in deutscher Sprache

für den Bachelor-Studiengang Dramaturgie

  • Nachweis absolvierter Praxis

für die Master-Studiengänge Dramaturgie und Musikwissenschaft

  • Bewerbungsmappe

 

Wie oft kann man die Aufnahmeprüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann im selben Studiengang und Hauptfach einmal wiederholt werden (2 Versuche). Im Studiengang Schauspiel können Sie den Eignungstest zweimal wiederholen (3 Versuche). Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung als »nicht bestanden« gewertet wird, wenn Sie unentschuldigt ferngeblieben sind.

 

Fragen zur Krankenversicherung?

Um in Deutschland zu studieren, benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter anderem hier: https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienorganisation

 

Gibt es einen "Tag der offenen Tür"?

Der "Tag der offenen Tür" findet jeweils in der zweiten Januarwoche statt. Das Programm wird zu gegebener Zeit auf unserer website veröffentlicht

 

Wie hoch sind die Bewerbergebühren?

Einmalig 50,00 €  pro Bewerbungssemester für alle Studiengänge.
Bewerbungen für die Grundschuldidaktiken Musik (kleines Wahlfach) sowie für das Wahlmodul-Nebenfach sind gebührenfrei.


Wo finde ich die Bankverbindung?

Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem ausgedruckten Bewerberantrag

Ihre Bewerbungsgebühr entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:

 

Empfänger:   Hauptkasse des Freistaates Sachsen, AST Chemnitz

IBAN:            DE22 8600 0000 0086 0015 22

BIC:               MARK DEF1 860

Deutsche Bundesbank

Zeile 1:          7040 00380-9

Zeile 2:          BNR: Name, Vorname

 

Adresse der Bank für Überweisungen aus dem Ausland:

Karl-Liebknecht-Straße 141a
04275 Leipzig

 

 

Was kostet das Studium?

Hier finden Sie die Informationen zu Gebühren Finanzierung Stipendien

Sie haben weitere Fragen?

Christa Franz

+49 341 2144 622

+49 341 2144 624

christa.franz@hmt-leipzig.de