Ausländische Bewerber:innen müssen folgende Sprachkenntnisse durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen können:
Studiengang |
erforderliche Stufe des |
Bachelorstudiengang Gesang Bachelorstudiengang Dirigieren |
mindestens Deutsch B2 mindestens Deutsch B2 |
alle übrigen Bachelorstudiengänge |
mindestens Deutsch B1 |
künstlerische Masterstudiengänge |
mindestens Deutsch B1 |
künstlerische Masterstudiengänge Gesang |
mindestens Deutsch B2 |
musikpädagogische Studiengänge |
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Chor- und Ensembleleitung Masterstudiengang Dirigieren |
Deutsch C1
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Kirchenmusik |
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Elementare |
Deutsch C1 |
Masterstudiengang Musikwissenschaft |
Deutsch C1 sowie Englisch B2 |
Meisterklassenstudiengänge |
Empfehlung Deutsch B1 aufgrund von Lehrtätigkeit |
Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:
Studiengang | Höchst- alter |
Intensivstudiengang Master Schauspiel |
24 Jahre |
Bachelor 1. Semester alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
25 Jahre |
Master alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
30 Jahre |
Meisterschülerstudium alle künstlerischen Studiengänge außer Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, |
32 Jahre |
Das Prüfungsprogramm ist eine Liste der Stücke, die Sie zu Ihrer Aufnahmeprüfung vortragen möchten. Eine einfache Aufstellung der Titel (Satzbezeichnung, Opus u.ä.) und der Komponisten/Autoren genügt.
Sie können das Programm im Online-Portal als PDF hochladen. Bitte senden Sie keine Noten, sofern Sie nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Noten für den Korrepetitor bzw. die Prüfungskommission bringen Sie bitte am Prüfungstag mit.
Mit Ausnahme der Studiengänge Dramaturgie, Schulmusik und Musikwissenschaft ist kein Abitur erforderlich. In jedem Fall müssen Sie sich einem Eignungstest bzw. einer Aufnahmeprüfung stellen.
Mit Erlangung des Abiturs sind Sie grundsätzlich "studierfähig" und können nicht mehr in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden.
Sie sollten sich regulär für den grundständigen Studiengang bewerben und die entsprechende Aufnahmeprüfung absolvieren.
Allerdings könnten Gründe entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren Absatz (3) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11 vorliegen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern.
In diesem Fall würde eine Zulassung zu einem späteren Semester erteilt werden. Für die Zwischenzeit können Sie nach Möglichkeit in die Nachwuchsförderklasse aufgenommen werden.
Grundsätzlich gilt das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung für eine Zulassung zum direkt folgenden Semester.
Für den Fall, dass Sie entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren Absatz (3) https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18333#x11
Gründe geltend machen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern, kann eine Zulassung für ein späteres Semester erteilt werden.
Im Online-Bewerbungsportal erhalten Sie am Ende des Bewerbungsvorgangs Ihren Bewerberantrag als PDF mit einer Liste der hochzuladenden Dokumente.
Bitte laden Sie Ihren ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsantrag innerhalb der Posteingangsfrist im Online-Portal hoch.
Folgende Dokumente in deutscher oder englischer Sprache laden Sie bitte ebenfalls im Online-Bewerbungsportal hoch:
Weiterhin benötigen wir:
für den Studiengang Schauspiel
für die musikalischen Fachrichtungen
für Fachrichtung Komposition/Tonsatz
für den Bachelor-Studiengang Dramaturgie
für die Master-Studiengänge Dramaturgie und Musikwissenschaft
Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann im selben Studiengang und Hauptfach einmal wiederholt werden (2 Versuche). Im Studiengang Schauspiel können Sie den Eignungstest zweimal wiederholen (3 Versuche). Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung als »nicht bestanden« gewertet wird, wenn Sie unentschuldigt ferngeblieben sind.
Um in Deutschland zu studieren, benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter anderem hier: https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienorganisation
Der "Tag der offenen Tür" findet jeweils in der zweiten Januarwoche statt. Das Programm wird zu gegebener Zeit auf unserer website veröffentlicht
Einmalig 50,00 € pro Bewerbungssemester für alle Studiengänge.
Bewerbungen für die Grundschuldidaktiken Musik (kleines Wahlfach) sowie für das Wahlmodul-Nebenfach sind gebührenfrei.
Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem ausgedruckten Bewerberantrag
Ihre Bewerbungsgebühr entrichten Sie bitte auf folgendes Konto:
Empfänger: Hauptkasse des Freistaates Sachsen, AST Chemnitz
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
BIC: MARK DEF1 860
Deutsche Bundesbank
Zeile 1: 7040 00380-9
Zeile 2: BNR: Name, Vorname
Adresse der Bank für Überweisungen aus dem Ausland:
Karl-Liebknecht-Straße 141a
04275 Leipzig
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