Kosten:
Das Ticket kostet für das gesamte Semester 176,40 € (29,40 € pro Monat). Der Betrag wird bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung an die Hochschule gezahlt und ist obligatorischer Bestandteil des Semesterbeitrags.
Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit für das jeweilige Semester ohne monatliche Kündbarkeit.
Ausgabe des Tickets:
Das Deutschlandsemesterticket ist als digitales Ticket über die LeipzigMOVE App oder als Chipkarte bei den Leipziger Verkehrsbetrieben erhältlich. Detailliertere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.
Informationen:
Auf folgenden Webseiten können Sie sich informieren:
www.l.de/verkehrsbetriebe/abos-tickets/studierende
www.havag.com/tickets/tarifinfos/deutschlandsemesterticket
Vor Beginn eines Semesters ist der Semesterbeitrag zu bezahlen. Dies waren bisher 262 € (bei verspäteter Zahlung kommen 25 € dazu). Ab dem Sommersemester 2024 sind es 263,40 €. Dieser Betrag ist für das Studentenwerk Leipzig und wird von der HMT nur „eingesammelt“ und an das Studentenwerk Leipzig weitergereicht. 5 € der 263,40 € gehen an den Studierendenrat der HMT Leipzig. Die Frist für die Überweisung des Semesterbeitrages ist Mitte Juli für das Wintersemester und Mitte Januar für das Sommersemester.
Während eines Semesters wird die Studiengebühr erhoben. Da diese u.a. vom Fachsemester und von Beurlaubungen abhängig ist, geschieht dies im Laufe eines Semesters. Die Rechnung erhalten Sie in der Regel im April und Oktober für das jeweilige Semester per Post. Darin ist ein Überweisungsträger mit einem individuellen Verwendungszweck, der sich von dem Verwendungszweck für den Semesterbeitrag unterscheidet. Das Zahlungsziel für die Studiengebühr ist immer zum Ende eines Semesters.
Beide Beträge werden also immer zum Ende eines Semesters gezahlt, aber einmal im Voraus (Semesterbeitrag) und einmal im Nachhinein (Studiengebühr). |
Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und zu den Studiengebühren finden Sie unter »Finanzierung und Stipendien«
Um in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Einrichtungen studieren zu können, benötigen ausländische Studierende eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Studium kann nun auch online unter: www.leipzig.de/aufenthaltstitel-ausbildung erfolgen. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist können Sie unter www.leipzig.de in Erfahrung bringen als auch dem untenstehenden Flyer entnehmen.
Eine Befreiung vom Semesterbeitrag kann nur vom Studentenwerk Leipzig genehmigt werden.
spätestens am letzten Werktag vor Beginn des Semesters, für das die Befreiung beantragt wird, bei Frau Niedenführ vom Studentenwerk Leipzig
Beurlaubung von unserer Hochschule und
Nachweis der Abwesenheit des gesamten Semesters von Leipzig.
Sollten Sie krank werden, ist es nötig ihre Lehrer:innen für die Einzelunterrichte und das Studierendensekretariat zu informieren. Dies kann telefonisch oder per Mail (ines.schmied@hmt-leipzig.de) erfolgen. Wenn die Krankheit länger als 3 Werktage dauert, ist unbedingt ein Krankenschein erforderlich. Dieser kann per Post, per Bote oder persönlich im Studierendensekretariat, Zi. 113 oder Postfach 040, Grassistr. 8 abgegeben werden.
Die ordnungsgemäß entschuldigten Unterrichte können Sie nach Vereinbarung mit ihren Lehrer:innen nachholen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind verfallen.
Dauert die Krankheit nachweislich länger als 10 Unterrichtswochen pro Semester können Sie, auch nachträglich, ein Urlaubssemester wegen Krankheit beantragen.
Die Befreiung sollte rechtzeitig per Mail bei der Prorektorin beantragt werden. Nachweise/Verträge sind als Kopie beizufügen. (prorektorin.ls@hmt-leipzig.de)
Das Studium an der HMT ist auch in Teilzeit möglich, sofern dies in der Studienordnung für den jeweiligen Studiengang vorgesehen ist.
Der studentische Arbeitsaufwand je Semester verringert sich hierbei in der Regel auf die Hälfte des Vollzeitstudiums. Die Regelstudienzeit und die Fristen für die Ablegung von Prüfungen verlängern sich entsprechend dem Teilzeitanteil. Der Gesamtumfang des Unterrichtsanspruchs auf Einzelunterrichte und Gruppenunterricht in Kleingruppen wird hierdurch nicht erhöht. Der Einzelunterricht eines Vollzeitsemesters kann auf zwei Teilzeitsemester verteilt werden.
Die HMT bietet die Möglichkeit zum Teilzeitstudium "aus persönlichen Gründen" oder "berufsbegleitend".
Für ein Studium in Teilzeit stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag.
Formulare für die jeweiligen Gründe (privat oder berufsbegleitend) finden Sie im Downloadbereich. (diesen können Sie über die Filterfunktion übersichtlicher gestalten) https://www.hmt-leipzig.de/de/hmt/downloads?section=f&fold=formulare
Vor Ihrer Antragsstellung sollten Sie die Möglichkeit der Studienberatung nutzen.
Sie berät Sie auch bezüglich der Aufteilung Ihrer Unterrichte, die auf den Formularen zu vermerken sind.
Die beabsichtigte Veränderung der Studienform ist im Rahmen der Rückmeldefristen zu beantragen. Sie bedarf der Genehmigung durch die Prorektorin für Lehre und Studium
Erst mit einem genehmigten Antrag kann Ihnen ein Teilzeitstudium gewährt werden.
Mit der Beteiligung an Gremien der HMT erhalten Sie das Recht auf einen zeitlichen Ausgleich für Ihr Studium.
Studierenden, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder der Studienkommission (nach SächsHSFG) mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Es muss hierfür kein gesonderter Antrag gestellt werden.
Die Organe der Hochschule:
Die Organe der Studierendenschaft:
Als Organ des Studentenwerkes:
Haben Sie ihr Studium ordnungsgemäß abgeschlossen, erfolgt die Exmatrikulation automatisch durch das Prüfungsamt.
Das Exmatrikulationsdatum richtet sich nach der Einhaltung der Regelstudienzeit. Schließen Sie innerhalb dieser ihr Studium ab, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des Semesters (31.08. oder 28.02).
Schließen Sie nach Ende der Regelstudienzeit ab, werden Sie einen Tag nach der letzten Prüfung exmatrikuliert. Dies kann auch rückwirkend erfolgen, wenn sich zum Beispiel die Bewertung der Abschlussarbeit verzögert.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen persönlich oder eingescannt per Mail bei der für Ihre Fachrichtung zuständigen Person im Prüfungsamt ein:
Zuständige Personen:
Manuela Stötzer |
Alte Musik, Bläser, EMP, Gesang, Jazz/Pop, Kirchenmusik, Klavier/Dirigieren/Korrepetition, Streicher |
Katharina Ruhe |
Dramaturgie, Schauspiel, Musikwissenschaft |
Hella Reiser |
Lehramt |
Möchten Sie sich außerplanmäßig exmatrikulieren lassen, reichen Sie folgende Unterlagen bitte persönlich bei oder per Mail an Ines Schmied ein:
Alternativ können Sie die Unterlagen auch in das Postfach von Ines Schmied
(Nr. 040) in der Grassistraße 8 legen.
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie für die Einschreibung zum Studium eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Wenn Sie im Rahmen eines Stipendienprogramms (z.Bsp. DAAD) eine Grup- penversicherung gestellt bekommen, benötigen Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse die Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversi- cherung befreit sind. |
Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung eventuell nicht alle Kosten in Deutschland abdeckt. Erkundigen Sie sich schon vor Ihrer Einreise, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen.
Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland, dann bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Ihrer Global Health Insurance Card (GHIC) oder Ihrer Anspruchsbescheinigung können Sie in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Sie benötigen von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in Deutschland die maschinelle Bestätigung, dass Sie sich nicht in Deutschland versichern müssen. Bitte stellen Sie einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausstellung dieser Bescheinigung folgende Informationen zur Verfügung:
Ihr Ansprechpartner bei der BARMER: Michael Thude Tel: +49341 35047239; +49160 90456151 |
Ihr Ansprechpartner bei der Techniker Krankenkasse (TK): Dominik Moch Tel: +49 40-46065103-004; +49 160-4826545 |
Private Krankenversicherungen anderer Länder werden unter Umständen in Deutschland anerkannt. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Üblicherweise ist die private Krankenversicherung für alle ab dem 30. Lebensjahr geeignet. Sie können diese auch in Deutschland abschließen. Ihre private Versicherung wird in Deutschland anerkannt? Dann benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Dafür beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Befreiungsbescheid von der Krankenversicherungspflicht als Student:in.