Einzureichende Unterlagen

Für die Vervollständigung Ihrer Studierendenakte benötigen wir von Ihnen noch weitere Unterlagen. Eine detaillierte Liste der noch einzureichenden

Dokumente finden Sie im  »HMT Campus«.

 

Bitte beachten Sie:

Nach Ihrer Zulassung müssen Sie über Ihren Bewerbungs-Login auf der HMT Campus-Seite einen Immatrikulationsantrag online ausfüllen. 

Nachdem dieser durch das Studierendensekretariat bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mail mit neuen Login-Daten für Ihr Studierendenportal. Dort können Sie die aufgeführten fehlenden Unterlagen einsehen.

 

Bitte laden Sie fehlenden Unterlagen über  HMT Campus/Dokumente für Immatrikulation einreichen  zeitnah hoch.

 

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung.

Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.

 

 

Krankenversicherung

Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie für die Einschreibung zum Studium eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • gesetzliche, öffentliche Versicherungen
  • private Versicherungen (in der Regel nur für Promovierende)

  Wenn Sie im Rahmen eines Stipendienprogramms (z.Bsp. DAAD) eine Grup-

  penversicherung gestellt bekommen, benötigen Sie von einer gesetzlichen

  Krankenkasse die Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversi-

  cherung befreit sind.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer benötigt eine elektronische Meldung über seine Krankenversicherung?

  • Studierende aus Deutschland, die bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sind. Bitte geben Sie bei Ihrer Versicherung die Betriebsnummer und die Absendernummer der Hochschule für Musik und Theater an (Nummernangabe befindet sich weiter unten, unter "Studierende aus Ländern der Europäischen Union").
  • Studierende aus Ländern der Europäischen Union, einem EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien oder dem Vereinigten Königreich weisen mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) beziehungsweise der Global Health Insurance Card (aus dem Vereinigten Königreich) oder einer Anspruchsberechtigung (aus einem Abkommensland) ihre Krankenversicherung nach. Grundlage sind die Sozialversicherungsabkommen der Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung eventuell nicht alle Kosten in Deutschland abdeckt. Erkundigen Sie sich schon vor Ihrer Einreise, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen.

Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland, dann bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Ihrer Global Health Insurance Card (GHIC) oder Ihrer Anspruchsbescheinigung können Sie in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Sie benötigen von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in Deutschland die maschinelle Bestätigung, dass Sie sich nicht in Deutschland versichern müssen. Bitte stellen Sie einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausstellung dieser Bescheinigung folgende Informationen zur Verfügung:

  • Foto der EHIC/GHIC/Versicherungspolice (Vorder- und Rückseite)
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort (Stadt, Land)
  • Aktuelle Adresse
  • Geben Sie bei der prüfenden gesetzlichen Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:
    Betriebsnummer 05509027 und Absendernummer H0001141
  • Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Nicht-EWR-Ländern müssen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen und können sich auf Wunsch von dieser Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Auch hierüber hat eine Meldung, im Zuge des maschinellen Meldeverfahrens zwischen Krankenkassen und Hochschulen, zu erfolgen. Entscheiden Sie sich für eine deutsche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung, ist Folgendes zu beachten:
    • Geben Sie bei der versichernden Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:
      Betriebsnummer 05509027 und Absendernummer H0001141.
    • Die monatlichen Kosten für alle Versicherungen für Studierende betragen ungefähr 110 Euro (Stand: Juli 2020).
    • Ihre Immatrikulation ist erst vollständig, wenn Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Um eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu können, müssen Sie Ihren Zulassungsbescheid vorlegen. 
  • Promovierende, Meisterklassenstudierende oder Graduierende, die bereits eine gesetzliche Krankenversicherung als Bachelor- oder Masterstudierende aus Deutschland oder der EU hatten oder selbst aus der Europäischen Union kommen, können sich auch während der Promotion freiwillig gesetzlich versichern. Der Beitrag liegt über dem studentischen Beitrag für eine gesetzliche Krankenversicherung. Er beginnt bei circa 180 Euro und ist abhängig von der Höhe des Stipendiums.

Beratungsangebote gesetzlicher Krankenversicherungen

 

Ihr Ansprechpartner bei der BARMER:

Michael Thude
Lange Str.40
04103 Leipzig
GERMANY
E-mail: michael.thude(at)barmer.de

Tel: +49341 35047239; +49160 90456151

Ihr Ansprechpartner bei der Techniker

Krankenkasse (TK):

Dominik Moch
Prager Str. 15-17
04103 Leipzig
GERMANY
E-mail: dominik.moch(at)tk.de

Tel: +49 40-46065103-004; +49 160-4826545

 

 

Private Krankenversicherung

 

Private Krankenversicherungen anderer Länder werden unter Umständen in Deutschland anerkannt. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Üblicherweise ist die private Krankenversicherung für alle ab dem 30. Lebensjahr geeignet. Sie können diese auch in Deutschland abschließen. Ihre private Versicherung wird in Deutschland anerkannt? Dann benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Dafür beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Befreiungsbescheid von der Krankenversicherungspflicht als Student:in.

Visum

Als Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland benötigen Sie in der Regel ein Visum für das Studium an der HMT.

Für die genauen Visa-Regelungen empfehlen wir Ihnen die Informationen des DAAD

 

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihr Visum, so dass Ihrem Studienstart in Leipzig nichts im Wege steht.

Kontakt | contact

Studierendensekretariat - telefonische Beratung

 

Sie haben Fragen zur Immatrikulation, zu »HMT Campus« oder dazu, wie Sie die richtigen Ansprechpartner:innen finden?

Für diese stehen wir Ihnen zu folgenden Zeiten telefonisch zur Verfügung:

  • montags von 09:30 - 12:00 Uhr
  • dienstags von 09:30 - 12:00 Uhr
  • donnerstags von 09:30 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Beratung

+49 341 2144 555

 


Infobroschüre |
Information brochure

wichtige Details zum Studienstart auf einen Blick. Stand: 07.2024 | 

Important details about starting your studies at a glance. Update: 07.2024

 

Infobroschüre HMT [6.8MB/pdf]
Kontakt | Contact Immatrikulation | Enrollment

Kontakt | Contact

Immatrikulation | 
Enrollment

 

Zi. 113, Gebäude Grassistraße 8

Room 133, building Grassistraße 8

 

Ines Schmied, Liliia Haidash

+49 341 2144 555

studierendensekretariat@hmt-leipzig.de

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin |

Please book your apppointment:

 

Online-Kalender


Die Studiendokumente - Dein Plan durchs Studium

Mit Ordnung(en) durchs Studium: wo sind sie, wie lese ich sie, wie schreibe ich mich für Unterrichte ein?

 

Unterrichtsbeginn

Informationen zum Unterrichtsbeginn der einzelnen Fachrichtungen finden Sie im Rahmendatenplan unter:

Termine