Häufig gestellte Fragen

Benötige ich Sprachkenntnisse?

Ausländische Bewerber müssen für die Bachelorstudiengänge Deutschkenntnisse mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen.

Dies gilt auch für die künstlerischen Masterstudiengänge in den Fachrichtungen Musik (mindestens B1!) – mit Ausnahme der Masterstudiengänge Chor-und Ensembleleitung sowie Kirchenmusik; für die beiden letztgenannten sind Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 erforderlich.

Für die musikpädagogischen und die pädagogisch-künstlerischen Masterstudiengänge sowie die Masterstudiengänge Musikwissenschaft und Elementare Musik- und Tanzpädagogik sind ebenso Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 erforderlich.

 

Gibt es Altersgrenzen?

Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:

 

Studiengang Höchst-
alter
Intensivstudiengang Master Schauspiel 

24 Jahre

Bachelor 1. Semester alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Komposition/Tonsatz, Jazz/Popularmusik, 
Kirchenmusik, Orgel sowie
Chor- und Ensembleleitung
Bei Zulassung in das 5. Fachsemester gilt eine um 2 Jahre
erhöhte Altersgrenze.
Für Lehramtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.

 25 Jahre 

Master alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Komposition, Tonsatz, Jazz/Popularmusik
Elektroakustische Musik,
Kirchenmusik,
Orgel sowie
Chor-und Ensembleleitung

30 Jahre

Meisterschülerstudium alle künstlerischen Studiengänge

außer Alte Musik, Komposition, Jazz/Popularmusik
Elektroakustische Musik,
Orgel sowie
Chor- und Ensembleleitung

32 Jahre

 

Benötige ich das Abitur?

Mit Ausnahme der Studiengänge Dramaturgie, Schulmusik und Musikwissenschaft ist kein Abitur erforderlich. In jedem Fall müssen Sie sich einem Eignungstest bzw. einer Aufnahmeprüfung stellen.

 

Gibt es einen "Tag der offenen Tür"?

Der "Tag der offenen Tür" findet jeweils in der zweiten Januarwoche statt. Das Programm wird zu gegebener Zeit auf unserer website veröffentlicht

 

Warum war meine Rückmeldung nicht erfolgreich?

Alle Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier:

https://www.hmt-leipzig.de/home/mein-studium/termine

 

Beurlaubung

  • Aus welchen Gründen kann ich mich an der HMT beurlauben lassen?
  • Wo finde ich die nötigen Formulare?
  • Welche Unterlagen muss ich mit einreichen?

Alle Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier:

https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienorganisation

 

Teilzeitstudium

  • Aus welchen Gründen kann ich an der HMT in Teilzeit studieren?
  • Wo finde ich die nötigen Formulare?
  • Welche Unterlagen muss ich mit einreichen?

Alle Informationen zum Thema Teilzeitstudium finden Sie hier:

https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienorganisation

 

 

Stipendien | Finanzierung

  • Welche Stipendien gibt es an der HMT?
  • Wie kann ich mich generell über mögliche Stipendien informieren?
  • Wer kann mich in Bezug auf einen Studienkredit beraten?

Alle Informationen zu Stipendien und Finanzierungen finden Sie hier:

https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/finanzierung

 

Auslandsaufenthalt

  • Wie kann ich ein oder mehrere Semester studienbezogen im Ausland verbringen?
  • Welche Fristen muss ich einhalten?
  • Welche Anträge muss ich stellen?

Alle Informationen zum Studium im Ausland finden Sie hier:

https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studium-im-ausland

Alternativ zum ERSAMUS Programm können Sie sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen.


Wo finde ich die Bankverbindung für die Rückmeldung?

Ihre individuelle Bankverbindung finden Sie in Ihrem HMT Postfach. Diese erhalten Sie zu Beginn jeder Rückmeldephase per Mail.

 

Ist es möglich an zwei Hochschulen immatrikuliert zu sein?

In der Regel dürfen Sie nur an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sein.

Außnahmen müssen vom Prorektor für Lehre und Studium genehmigt werden. Dazu ist ein formloser Antrag per Mail ausreichend. Bitte teilen Sie uns die zweite Hochschule|Universität, Studiengang und vorraussichtliche Dauer der Doppelimmatrikulation mit.


 

Einreisebestimmungen und Quarantäne-Regelungen

Währen der andauenden Covid-19 Pandemie gelten weiterhin Einreisebestimmungen und Quarantäne-Regelungen, die Sie bitte für die Planung Ihrer Aufnahmeprüfung beachten.

 

Für Bewerber*innen aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht!

 

  • Detail - Informationen zur Quarantänepflicht (Ablauf, Ende-Gründe, etc.) finden Sie hier in deutsch und englisch:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

und hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

  • Sowie hier, in mehreren Sprachen und mit Bezug auf die bei der Einreise erhaltene SMS.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/einreise-sms-sprachen.html

 

Auf den Seiten finden Sie ebenfalls Informationen für vollständig geimpfte oder genesene Personen.

 

Da die Umsetzung der Quarantäneregelungen durch Rechtsverordnungen der Bundesländer erfolgt beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelung für Sachsen:

 

https://www.coronavirus.sachsen.de/informationen-fuer-einreisende-nach-sachsen-7298.html?_cp=%7B%22accordion-content-7301%22%3A%7B%221%22%3Atrue%2C%225%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-7301%22%2C%22idx%22%3A5%7D%7D#a-7643