Studienfinanzierung

Studieren an der HMT und Leben in Leipzig

Für Studierende aus Ländern der Europäischen Union im Erststudium fallen an der HMT Leipzig keine Studiengebühren an.

 

Laut der 22. Sozialerhebung des Studentenwerks "Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021" belaufen sich die Kosten für ein Studium ohne Studiengebühren auf eine durchschnittliche Summe von 1.036 Euro im Monat. Der größte Anteil entfällt mit 410€ im Durchschnitt auf die Miete (warm), gefolgt von Ernährungskosten (198€) und ÖPNV/Auto etc. (89€).

 

Die Kosten für die Lebenshaltung hängen ganz entscheidend von der Wahl der Stadt ab. Im Städtevergleich zu den durchschnittlichen monatlichen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) schneidet Leipzig mit 329€ überdurchschnittlich gut ab.

Stipendienprogramme an der HMT Leipzig

Die HMT und ihre Partner bieten jährlich Stipendienprogramme für ihre Studierenden an, um diese finanziell zu unterstützen.

Studienkosten an der HMT
Leipzig

Semesterbeitrag

Für jedes Semester ist ein Semesterbeitrag von aktuell 273,40 € zu zahlen.
Beitrag für Soziale Dienste/DSW-Beitrag: 11,20 €
Beitrag für Finanzierung der Mensen und Cafeterien: 78,80 €
Mobilitätsfond: 2,00€
MDV-Semesterticket: 176,40 €

 

  • sowie 5,00 € für die Arbeit des Studierendenrates der HMT. Die Zahlung dieses Beitrages ist für alle immatrikulierten Studierenden verbindlich.

Gebühren nach Studienprogramm

  • Zweitstudium (siehe Gebührenordnung § 7 Absatz 3): 900 €           
  • Für Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, wird für alle Studiengänge, außer dem Meisterschülerstudium, eine einheitliche Gebühr erhoben (siehe Gebührenordnung § 7 Absätze 2 und 4): 1.800 €
  • Gasthörerstudium (Vorlesungen, Seminare, musiktheoretische Gruppenunterrichte): 50 €
  • Gasthörerstudium (künstlerische Einzelunterrichte, Unterrichte in künstlerischen Kleingruppen): 750 €
  • Nachwuchsförderklasse: 600 €

Die Gebühren für die unterschiedlichen Studienarten fallen in jedem Semester an. Die betreffenden Studierenden bzw. Schüler:innen erhalten eine gesonderte Rechnung mit Zahlungsaufforderung.

 

Langzeitstudiengebühren

An der Hochschule werden Langzeitstudiengebühren erhoben nach §12 Abs. (2) des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 01. Januar 2013. Wird die, in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, um mehr als 4 Semester überschritten, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR bei der Rückmeldung erhoben.

 

Sonstige Leistungen

  •  Neuausstellung Studierendenausweis: 20 €
  •  Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen der HMT (pro zu beglaubigendem Dokument): 10 €
  • Einschreibung oder Rückmeldung nach Ablauf der Einschreibe- und Rückmeldefrist: 25 €
  • Bewerbergebühren (siehe Gebührenordnung § 6 Absatz 1, für den Erstantrag und weitere Anträge je Bewerbungssemester): 50 €

Wichtig: Die Zahlungsfrist ist immer das Ende des laufenden Semesters (nur Gebühren nach Studienprogramm und Langzeitstudiengebühren)

 

z.B. für das Wintersemester 2024/2025 ist die Frist der 28.02.2025 und für das Sommersemester 2025 ist die Frist der 31.08.2025

Zu Beginn eines jeden Semesters (Wintersemester im Oktober, Sommersemester im April) erhalten Sie den Gebührenbescheid. Dieser enthält die Information über die Höhe des Beitrages und die Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Am Ende des Semesters (Wintersemester - Ende Januar, Sommersemester - Juli) erhalten Sie die Rechnung mit der Bankverbindung, auf die die Gebühren zu überweisen sind.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung der Gebühr.

Der Widerspruch ist schriftlich bei dem Referat Studienangelegenheiten | Ausländerstudium, Frau Liliia Haidash, einzureichen oder dort zur Niederschrift zu erklären.

Finanzielle Unterstützung des Studierendenwerkes Leipzig

für Studierende in finanziellen Notlagen

Die Inflation und die Nachwirkungen der Coronapandemie können sich auf die finanzielle Situation der Studierenden auf belastende Weise auswirken. Für den Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage bietet das Studierendenwerk Leipzig finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an:

Folgende Gründe werden bei der Beantragung finanzieller Unterstützung anerkannt:

  • hohe Nebenkostenabrechnung
  • Wegfall von Elternunterhalt aus diversen Gründen
  • plötzlicher Wegfall des Jobs
  • hohe Ausgaben aufgrund von Erkrankung
  • ... und weitere individuelle, nicht selbstverschuldete Gründe

Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie hier:

 

https://www.studentenwerk-leipzig.de/bafoeg-finanzierung/finanzhilfe

 

 

Zur Beantragung der Härtefallmittel oder der Freitisch-Gutscheine wenden Sie sich für einen Erstkontakt bitte an die Sozialberatung:

 

sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de

 

Kontakt

Kontakt

 

Studiengebühren| Semesterbeiträge

 

Ines Schmied

Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 113, Studierendensekretariat

Hauspostfach 040

 

 +49 341 2144 625

ines.schmied@hmt-leipzig.de

 

Stipendien

 

Inka Daubner-Mensching

Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 107

Hauspostfach 037

 

+49 341 2144 620

 inka.daubner-mensching@hmt-leipzig.de

 

Sprechzeiten

Studierendensekretariat

Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag

10:30 - 12:00 Uhr &

13:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 09:30 -12:00 Uhr

 

Bitte vereinbaren Sie sich einen Termin über unseren Online-Kalender!

 

Ines Schmied

Online-Kalender

Gebühren- und Entgeltordnung

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