Für Studierende aus Ländern der Europäischen Union im Erststudium fallen an der HMT Leipzig keine Studiengebühren an.
Laut der 22. Sozialerhebung des Studentenwerks "Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2021" belaufen sich die Kosten für ein Studium ohne Studiengebühren auf eine durchschnittliche Summe von 1.036 Euro im Monat. Der größte Anteil entfällt mit 410€ im Durchschnitt auf die Miete (warm), gefolgt von Ernährungskosten (198€) und ÖPNV/Auto etc. (89€).
Die Kosten für die Lebenshaltung hängen ganz entscheidend von der Wahl der Stadt ab. Im Städtevergleich zu den durchschnittlichen monatlichen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) schneidet Leipzig mit 329€ überdurchschnittlich gut ab.
Die HMT und ihre Partner bieten jährlich Stipendienprogramme für ihre Studierenden an, um diese finanziell zu unterstützen.
Die Gebühren für die unterschiedlichen Studienarten fallen in jedem Semester an. Die betreffenden Studierenden bzw. Schüler:innen erhalten eine gesonderte Rechnung mit Zahlungsaufforderung.
An der Hochschule werden Langzeitstudiengebühren erhoben nach §12 Abs. (2) des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 01. Januar 2013. Wird die, in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, um mehr als 4 Semester überschritten, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR bei der Rückmeldung erhoben.
Wichtig: Die Zahlungsfrist ist immer das Ende des laufenden Semesters (nur Gebühren nach Studienprogramm und Langzeitstudiengebühren)
z.B. für das Wintersemester 2024/2025 ist die Frist der 28.02.2025 und für das Sommersemester 2025 ist die Frist der 31.08.2025
Zu Beginn eines jeden Semesters (Wintersemester im Oktober, Sommersemester im April) erhalten Sie den Gebührenbescheid. Dieser enthält die Information über die Höhe des Beitrages und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Am Ende des Semesters (Wintersemester - Ende Januar, Sommersemester - Juli) erhalten Sie die Rechnung mit der Bankverbindung, auf die die Gebühren zu überweisen sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung der Gebühr.
Der Widerspruch ist schriftlich bei dem Referat Studienangelegenheiten | Ausländerstudium, Frau Liliia Haidash, einzureichen oder dort zur Niederschrift zu erklären.
Die Inflation und die Nachwirkungen der Coronapandemie können sich auf die finanzielle Situation der Studierenden auf belastende Weise auswirken. Für den Fall einer unverschuldeten finanziellen Notlage bietet das Studierendenwerk Leipzig finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an:
Folgende Gründe werden bei der Beantragung finanzieller Unterstützung anerkannt:
Eine Übersicht aller Möglichkeiten finden Sie hier:
https://www.studentenwerk-leipzig.de/bafoeg-finanzierung/finanzhilfe
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Zur Beantragung der Härtefallmittel oder der Freitisch-Gutscheine wenden Sie sich für einen Erstkontakt bitte an die Sozialberatung:
sozialberatung@studentenwerk-leipzig.de
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