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Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Zahlung der Gebühr.

 

 

Abgabefrist - 15.11.2024

 

 

Einzureichende Unterlagen

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (verfügbar ab 14.10.2024)
  • Nachweise der eigenen durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Monate sowie Barvermögen und Guthaben in €-Beträgen. (siehe Auflistung im Antragsformular) 
  • Nachweise der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des unterhaltspflichtigen Ehepartners oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz (siehe Auflistung im Antragsformular), relevant nur bei Bewerber:innen bis zum 25. Lebensjahr.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung beizufügen.

 

Wichtiger Hinweis:
Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.