Die Modalitäten und Schreibfristen zu den Abschlussarbeiten sind jeweils in Ihrer Prüfungsordnung geregelt, bitte informieren Sie sich rechtzeitig!
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt über ein Formular (siehe Infobox rechte Seite) jeweils innerhalb folgender Fristen:
(im Fachbereich Dramaturgie gelten andere Fristen)
Als GUTACHTER:INNEN können alle Lehrenden der HMT gewählt werden. Dabei sollte mindestens ein:e Gutachter:in aus dem Bereich der Musikwissenschaft kommen oder aber mit dem gewählten Themenbereich auf wissenschaftlicher Ebene vertraut sein.
Externe Gutachter:innen können die Betreuung ebenfalls nach Rücksprache und Genehmigung übernehmen.
Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular fristgerecht im Prüfungsamt ein. Erst- und Zweitgutachter müssen auf dem Formular unterschreiben, die Genehmigung des Dekans wird vom Prüfungsamt eingeholt.
Zu Beginn der Schreibzeit erhalten Sie eine Bestätigung per Mail, in der Thema und Gutachter, sowie das Abgabedatum genehmigt werden. Die Schreibzeit beginnt jeweils mit dem Semesterbeginn, also zum 01. März oder zum 01. September.
Bitte beachten Sie die Formalia zur Abschlussarbeit!
Nützliche Informationen zur Erstellung von schriftlichen Ausarbeitungen an der HMT im Allgemeinen sind hier aufgeführt.
In der Regel wird jedes Semester ein Kolloquium für Abschlussarbeiten angeboten, dies dient der Vorbereitung und ist über moodle belegbar.
Es gibt bis auf wenige Ausnahmen (Siehe Modul- bzw. Prüfungsordnung) keinen festgelegten Umfang für Abschlussarbeiten, dieser orientiert sich an der Tiefe und Breite der Bearbeitung des gewählten Themas. In der Bibliothek können Sie sich gelungene Abschlussarbeiten ausleihen, um sich einen Eindruck zu verschaffen.
Für Studierende in musikalischen Bachelorstudiengängen Prüfungsordnung §22 (3):
Sie haben die Möglichkeit, die letzte Hausarbeit im Fach Musikwissenschaft als Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung im Fach Musikwissenschaft zu schreiben. Reichen Sie den Antrag mit dem Thema und den Unterschriften bitte bis spätestens 15.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester) des Semesters ein, in dem Sie die Lehrveranstaltung belegen.
In diesem Fall wird das im Unterricht gehaltene Referat bewertet, dieses muss trotzdem als Prüfungsleistung angemeldet werden.
Auch in den Bachelorstudiengängen der Fachrichtung Jazz/Popularmusik gibt es Möglichkeiten der Verknüpfung von Lehrveranstaltungen mit der Abschlussarbeit, diese sind in den jeweiligen Modulen Ihres Studiengangs gekennzeichnet.
Masterprojekte in den musikalischen Studiengängen werden nicht als Abschlussarbeit sondern als reguläre Prüfung angemeldet.
Die Abschlussarbeit muss in 3-facher Ausfertigung bis spätestens zum festgelegten Abgabetermin im Prüfungsamt eingereicht werden. Das bestätigte Thema ist dabei verpflichtend einzuhalten.
Alle 3 Exemplare müssen fest (untrennbar) gebunden sein, dabei genügt eine Ringbindung. Ein Hefter oder eine Klemmbindung ist nicht zulässig.
Ein Exemplar wird archiviert, die beiden weiteren Exemplare werden den Gutachter:innen zur Bewertung zur Verfügung gestellt.
Bitte vergessen Sie nicht, die Selbständigkeitserklärung einzubinden und auch zu unterschreiben, bevor Sie die Arbeit einreichen.
Die Abgabe der zwei Gutachterexemplare in Dateiform muss vorher mit den Gutachtern und dem Prüfungsamt abgestimmt sein.
Die Abgabe ist zu den Öffnungszeiten der Prüfungsamts persönlich möglich.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie die Arbeit im Hauspostfach 032 Katharina Ruhe hinterlegen oder per Post (Poststempel gilt als Einlieferungsdatum) senden an:
HMT Leipzig
Prüfungsamt / Katharina Ruhe
Grassistraße 8
04107 Leipzig
Bitte versenden Sie die Exemplare per Post NUR ALS EINSCHREIBEN oder
PAKET und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg als Nachweis auf.
Verlängerung
In der Regel ist eine Verlängerung der Schreibzeit aus wichtigem Grund (unverschuldet und unvorhersehbar) um bis zu 3 Monate auf Antrag möglich.
Bitte richten Sie dafür eine formlose Mail an das Prüfungsamt, in der Sie die Gründe für die nötige Verlängerung darlegen und möglichst auch einen Nachweis dafür beibringen. Auch der zeitliche Umfang der Verlängerung muss angegeben sein. Die Genehmigung obliegt den/der jeweiligen Dekane/Dekanin als Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses.
Im Falle von Krankheit genügt ein ärztliches Attest (per Foto oder Scan ans Prüfungsamt!) , die Schreibzeit verlängert sich um die darin nachgewiesenen Tage.
Thema
Sollten Sie während der Bearbeitung feststellen, dass Sie die thematische Ausrichtung ändern oder ein komplett anderes Thema wählen müssen, so ist dies innerhalb der ersten 2 Monate der Schreibzeit möglich. Bitte besprechen Sie sich dazu unbedingt mit Ihren Betreuer*innen und stellen Sie im Prüfungsamt formlos per Mail den Antrag auf Änderung des Themas. Die Bearbeitungszeit wird dadurch nicht verlängert.