Für die Vervollständigung Ihrer Studierendenakte benötigen wir von Ihnen noch weitere Unterlagen. Eine detaillierte Liste der noch einzureichenden
Dokumente finden Sie im »HMT Campus«.
Bitte beachten Sie:
Nach Ihrer Zulassung müssen Sie über Ihren Bewerbungs-Login auf der HMT Campus-Seite einen Immatrikulationsantrag online ausfüllen.
Nachdem dieser durch das Studierendensekretariat bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Mail mit neuen Login-Daten für Ihr Studierendenportal. Dort können Sie die aufgeführten fehlenden Unterlagen einsehen.
Bitte laden Sie fehlenden Unterlagen über HMT Campus/Dokumente für Immatrikulation einreichen zeitnah hoch.
Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung.
Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Um in Deutschland studieren zu können, benötigen Sie für die Einschreibung zum Studium eine gültige Krankenversicherung. Eine Reisekrankenversicherung fällt nicht darunter und ist nicht ausreichend. Ohne eine für das Studium gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Wenn Sie im Rahmen eines Stipendienprogramms (z.Bsp. DAAD) eine Grup- penversicherung gestellt bekommen, benötigen Sie von einer gesetzlichen Krankenkasse die Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversi- cherung befreit sind. |
Wer benötigt eine elektronische Meldung über seine Krankenversicherung?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Versicherung eventuell nicht alle Kosten in Deutschland abdeckt. Erkundigen Sie sich schon vor Ihrer Einreise, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen.
Kommen Sie aus einem EU-Staat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensland, dann bleiben Sie in Ihrem Heimatland versichert. Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), Ihrer Global Health Insurance Card (GHIC) oder Ihrer Anspruchsbescheinigung können Sie in Deutschland direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Sie benötigen von der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung in Deutschland die maschinelle Bestätigung, dass Sie sich nicht in Deutschland versichern müssen. Bitte stellen Sie einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für die Ausstellung dieser Bescheinigung folgende Informationen zur Verfügung:
Ihr Ansprechpartner bei der BARMER: Michael Thude Tel: +49341 35047239; +49160 90456151 |
Ihr Ansprechpartner bei der Techniker Krankenkasse (TK): Dominik Moch Tel: +49 40-46065103-004; +49 160-4826545 |
Private Krankenversicherungen anderer Länder werden unter Umständen in Deutschland anerkannt. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären. Üblicherweise ist die private Krankenversicherung für alle ab dem 30. Lebensjahr geeignet. Sie können diese auch in Deutschland abschließen. Ihre private Versicherung wird in Deutschland anerkannt? Dann benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Dafür beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Befreiungsbescheid von der Krankenversicherungspflicht als Student:in.
Als Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland benötigen Sie in der Regel ein Visum für das Studium an der HMT.
Für die genauen Visa-Regelungen empfehlen wir Ihnen die Informationen des DAAD
Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um Ihr Visum, so dass Ihrem Studienstart in Leipzig nichts im Wege steht.