Hochschulrat

Aufgaben

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule.

 

Seine konkreten Aufgaben sind in § 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes geregelt.

 

Er genehmigt unter anderem die Entwicklungsplanung der Hochschule, formuliert Grundsätze für die Verwendung der Stellen und Mittel und nimmt zu Jahresberichten des Rektorats Stellung.

 

Vorsitzende:

Dr. Bettina Dick

Mitglieder:

Frau Ute Endesfelder

Prof. Dr. Jürgen Meixensberger
Prof. Ralf Schrabbe
Prof. Martin Schmeding

Rektorat

Aufgaben

Das Rektorat lenkt die Geschicke der Hochschule, es ist im wesentlichen für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig. Es bereitet Entscheidungen des Senates und des Hochschulrates vor.

 

Der Rektor, Prof. Gerald Fauth, leitet die Hochschule. Er ist Vorsitzender des Rektorates und bestimmt dessen Richtlinien. Er vertritt die Hochschule nach außen. Der Rektor wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus.

 

Zum Rektorat gehören außerdem die Prorektorin für Lehre und Studium, Dr. Ute Fries,
der Prorektor für Künstlerische Praxis, Prof. Thomas Lennartz, sowie der Kanzler, Oliver Grimm.

Senat

Aufgaben

  • Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule
  • Stellungnahme zum Wirtschaftsplanentwurf und zu allen wissenschaftlichen und künstlerischen Angelegenheiten, die nicht nur eine Fakultät betreffen.
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und  in Angelegenheiten der Lehre, Forschung oder Kunst, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen
  • Formulierung von Grundsätzen der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes
  • u. v. a.

Insgesamt sind seine Aufgaben in § 81 des Sächsischen Hochschulfreiheits-

gesetzes geregelt.

 

Zusammensetzung

Im Senat sind 11 stimmberechtigte Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrer, der Mitarbeiter und der Studierenden aktiv. Alle Mitglieder des Rektorats sowie die Dekane und die Geleichstellungbeauftragte der HMT gehören dem Senat mit beratender Stimme an.

 

Sitzungen

Der Senat tagt im Laufe der Semester regelmäßig einmal monatlich. Der Rektor leitet die Sitzungen des Senats, Protokolle über Entscheidungen des Senats werden hochschulweit bekannt gemacht.

Fakultäten & Dekane

Die HMT Leipzig ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lehre, der künstlerischen Praxis und der Forschung in drei Fakultäten untergliedert.

 

Jede Fakultät wird von einer Dekanin oder einem Dekan geleitet, sie führen außerdem den Vorsitz in den Fakultätsraten und vollziehen deren Beschlüsse.

 

Aufgaben

  • Entscheidung über die Zuweisung der Stellen und Mittel im Benehmen mit dem Fakultätsrat. 
  •  verantwortlich für die Einhaltung der Lehr- und Prüfungsverpflichungen, sowie der Betreung der Studierenden durch alle Lehrenden 
  •  Aufsichts- und Weisungsrecht  gegenüber den Lehrenden der jeweiligen Fakultät
  • Abschluss von Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat

Organigramm

HMT_Organigramm-2024 [31.7KB/pdf]

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Sekretariat des RektorsProtokollführung Senat Franziska Kuhlbars

Sekretariat des Rektors
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