Lehrbeauftragtenrat der HMT

Der Lehrbeauftragtenrat der HMT konstituierte sich im November 2011 und versteht sich als Interessenvertretung aller Lehrbeauftragten der HMT.

Der Lehrbeauftragtenrat besteht aus bis zu sieben Sprechern. Diese werden in der Regel alle zwei Jahre im Rahmen der Semester-Vollversammlung der Lehrbeauftragten gewählt.

 

Als Sprecher fungieren zur Zeit:

  • Philip Frischkorn
  • Kathleen Glose
  • Christiane Neumann (Mitglied der bklm)
  • Jana Ressel
  • Philipp Scholz
  • Karine Terterian (Webseite)
  • Anja-Christin Winkler

Bundesweit existieren an den Musikhochschulen Bemühungen zur Verbesserung der prekären Beschäftigungsverhältnisse von Lehrbeauftragten. Deshalb haben auch wir uns, unterstützt von der Hochschulleitung, zusammengeschlossen, um gemeinsam auf die Missstände aufmerksam zu machen.

Dabei werden wir aktiv und kompetent von der DOV (Deutsche Orchestervereinigung) unterstützt, die sich als Gewerkschaft für Lehrbeauftragte an den Musikhochschulen und freie Musiker geöffnet hat.

 

Ziele und Selbstverständnis 

Unsere Ziele entsprechen in den Grundzügen denen der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm). Informationen, Resolutionen, Grundsätze und Erklärungen finden Sie unter www.bklm.org sowie www.dov.org (Blog Hochschulland-D).

Wir alle unterrichten gern und motiviert an unserer Hochschule. Daher ist unser Begehren keinesfalls gegen dieselbe gerichtet, vielmehr geht es uns um die simple Formel: Sind wir Lehrbeauftragten besser aufgestellt, so können wir auch besser für die Hochschule arbeiten. Neben den unten aufgeführten politischen Herausforderungen, sehen wir uns als Bindeglied zwischen den Gremien der Hochschule, der Politik und den Lehrbeauftragten selbst. Wir sind bemüht, alle Forderungen gleichermaßen vorzubringen und bieten, speziell auch den neuen Lehrbeauftragten, Unterstützung bei allen Fragen.

Die Politik ist, neben der Hochschulleitung, ein wichtiger Adressat für unsere Anliegen. Das finanzielle Ungleichgewicht kann nur durch die verantwortlichen Politiker ausgeglichen werden. Somit fordern wir die Anerkennung unserer Arbeit durch den Freistaat Sachsen und die damit einhergehende Verringerung von prekären Beschäftigungsverhältnissen und eine faire Bezahlung in Anlehnung an die Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst.

wichtige Informationen

Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen BKLM

 

BKLM: Frankfurter Resolution Version IV

vom 22./23. Januar 2011

Text der Frankfurter Resolution, unter anderem

  • Forderung nach Honorarerhöhungen,
  • teilweise Festanstellungen,
  • Vertretung in den Hochschulgremien.

Kommentar der BKLM zur Frankfurter Resolution

Stellungnahmen der Rektoren bzw. Senate zur Frankfurter Resolution

Kommentar von Agnes Krumwiede (Bündnis90/Grüne) zur Frankfurter Resolution

 

 

3. BKLM Köln 2012

Podiumsdiskussion der 3. bklm am Samstag, 27. Oktober 2012 "Die Forderungen der "Frankfurter Resolution" – unrealistische Träumerei oder bildungspolitische Notwendigkeit?"

 

Protokoll I der 3. Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen am 27.Oktober 2012 in Köln (öffentlicher Teil)


 

Dresdner Erklärung 

"Der Staat hat in der Lehrbeauftragtensache Dreck am Stecken"

(Minister a.D. Dr. Thomas Schäuble im Freiburger Hochschulrat 2011)


 

AKTUELLES

Einladung zur Vollversammlung

 

08.06.2022 um 19:30Uhr in der 0.21 am Dittrichring

 

Kontakt

Postanschrift:

HMT Leipzig

Lehrbeauftragtenrat

Grassistraße 8

04107 Leipzig


Hausinternes Postfach D 228

 

lehrbeauftragtenrat@hmt-leipzig.de

Faire Lehre

Unterstützen Sie die Lehrbeauftragten mir Ihrem Statement, denn für eine nachhaltige Sicherung der hohen Qualität in der Ausbildung des künstlerischen Nachwuchs braucht es ein Umdenken.

 

https://faire-lehre.de/

Sächsische Erklärung

Um den dringend notwendigen Diskussionsprozess in Gang zu halten und zu koordinieren, haben die LehrbeauftragtenvertreterInnen beider sächsischer Musikhochschulen die Fakten und ihre Forderung in dieser "Sächsischen Erklärung" zusammengefasst.

DOV Mindeststandards

Die DOV hat Mindesthonorarsätze für freie Musikprojekte an die Tarifsteigerung 2020 angepasst. Der Geltungsbereich umfasst nun auch ausdrücklich Chorsängerinnen und –sänger sowie Studierende. Im Zuge der Anpassung veröffentlichte die DOV neben redaktionellen Klarstellungen auch neue Hinweise für den praktischen Gebrauch.