Erasmus+ PraktikantInnen erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich als Top-Up.
Bewerbungsfristen für ein Studium:
Für eine HMT interne Auswahl bewerben Sie sich bitte bis zum 15.01. im Erasmus Büro. Anschließend erhalten Sie die Zugangsinformationen für Ihre Bewerbung an den Partnerhochschulen.
Interessierte für einen Austausch mit der Schweiz informieren sich bezüglich der Fristen bitte über die Webseiten der betreffenden Partnerhochschulen. Rücksprache mit dem Erasmus-Koordinator bitte bis 19.12.
Die meisten unserer Partnerhochschulen wickeln die Bewerbung mittlerweile online ab. Den dafür notwendigen Link erhalten Sie nach Ihrer HMT internen Bewerbung.
Für Ihre Bewerbung bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit dem Erasmus Koordinator.
Dafür nutzen Sie bitte den angegeben online Kalender.
Bewerbungsfristen für ein Praktikum: Bewerbungen werden fortlaufend, aber spätestens 2 Monate vor Vorhabenbeginn angenommen.
Für die Förderung von Praktika sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:
Die Vorlagen der Formulare finden Sie unter dem Reiter "Dokumente" auf dieser Webseite.
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 (außer UK) zusätzlich Top Ups aktiv beantragen:
Top-Up |
50 Euro einmalig |
Social Top-Up (außer UK) |
250 Euro / Monat |
Social Top-Up (außer UK) |
250 Euro / Monat |
Social Top-Up |
250 Euro / Monat |
Social Top-Up |
250 Euro / Monat |
Green Travel kann mit einem weiteren Social Top-Up kombiniert werden. Ansonsten ist nur ein Top Up möglich.
Mit Ihrer aktiven Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem Erasmus Büro zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).
Außerdem bestätigen Sie in einer Ehrenwörtlichen Erklärung die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Für die Bewerbung auf die Top Ups wennden Sie sich bitte direkt an das Erasmus-Büro.
Eine Definition der Zielgruppen stellt der DAAD hier bereit:
1.Top-Up für „Green Travel“
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro; zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.
2. Top-Up für Erstakademiker:innen
Akademischer Abschluss der Eltern: |
Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.
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3.Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeiten/en nachgegangen sind und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.
Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen.
Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Bedingungen zusammengefasst:
Tätigkeitszeitraum: |
Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
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Nettoverdienst (min.): |
mind. 450 EUR |
Nettoverdienst (max.): |
max. 850 EUR |
Weiterführung der Tätigkeit/en: |
Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können. |
4.Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner:in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".