Erasmus+
Das Bildungsprogramm der EU für den Hochschulbereich
Die Hochschule besitzt seit 2007 eine ERASMUS Charta für Hochschulbildung (ECHE), welche es ihr erlaubt, am
ERASMUS+ Programm für Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport der EU, teilzunehmen. Das Programm ging am 1. Januar 2014 an den Start und löste die Programme für lebenslanges Lernen (LLP), JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme ab.
Die Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) ist der allgemeine Rahmen für alle europäischen Kooperationsaktivitäten. Die Charta legt die Voraussetzung zur Teilnahme an allen Erasmus+-Aktivitäten einer Hochschule und definiert die zu respektierenden Mindestanforderungen.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, sowie die Türkei. Förderungen für das Vereinigte Königreich sind nur sehr eingeschränkt möglich.
Folgende Maßnahmen werden durch ERASMUS+ gefördert
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende und Graduierte (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zu den entsprechenden Maßnahmen den Dokumenten, die Sie im rechten Reiter "Informationen" finden.
Für Studierende beinhaltet ERASMUS+ im Wesentlichen drei Instrumente, die sich mobilitätsfördernd auswirken:
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Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen,
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finanzielle Unterstützung,
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die im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt.
Studium oder Praktikum?
Mit Hilfe des ERASMUS+-Prgramms gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für Studierende: Entweder ein Praktikum in einem Unternehmen/ einer Einrichtung oder ein Studienaufenthalt an einer der Partnerhochschulen.
Alle Studierenden haben das Recht auf eine Praktikumsförderung oder ein gefördertes Studium von mindestens 2 bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus.
Förderbedingungen
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können ERASMUS-Mobilitätszuschüsse in Anspruch nehmen. Neben Deutschen und Staatsangehörigen eines am Programm teilnehmenden Landes können auch Staatsangehörige von Drittstaaten am ERASMUS+-Programm teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Austauschstudierende können keinen ERASMUS-Zuschuss in Anspruch nehmen.
Lehrende und sonstige Mitarbeiter müssen an einer deutschen Hochschule tätig sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Weitere Fördermaßnahmen
Teilnehmende mit Behinderung, Studierende mit Kind sowie Erstakademiker:innen können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS+-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle ERASMUS+-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken). Die Sonderförderung muss durch die Personen aktiv beantragt und nachgewiesen werden.
ERASMUS Incoming students
Students from our partner institutions who are interested in studying at the HMT Leipzig for one or two semesters within the Erasmus programme should contact the International Relations Coordinator of their university.