Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule.
Seine konkreten Aufgaben sind in § 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes geregelt.
Er genehmigt unter anderem die Entwicklungsplanung der Hochschule, formuliert Grundsätze für die Verwendung der Stellen und Mittel und nimmt zu Jahresberichten des Rektorats Stellung.
Vorsitzende: |
Dr. Bettina Dick |
Mitglieder: |
Frau Ute Endesfelder Prof. Dr. Jürgen Meixensberger |
Das Rektorat lenkt die Geschicke der Hochschule, es ist im wesentlichen für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig. Es bereitet Entscheidungen des Senates und des Hochschulrates vor.
Der Rektor, Prof. Gerald Fauth, leitet die Hochschule. Er ist Vorsitzender des Rektorates und bestimmt dessen Richtlinien. Er vertritt die Hochschule nach außen. Der Rektor wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus.
Zum Rektorat gehören außerdem die Prorektorin für Lehre und Studium, Dr. Ute Fries,
der Prorektor für Künstlerische Praxis, Prof. Thomas Lennartz, sowie der Kanzler, Oliver Grimm.
Insgesamt sind seine Aufgaben in § 81 des Sächsischen Hochschulfreiheits-
gesetzes geregelt.
Im Senat sind 11 stimmberechtigte Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrer, der Mitarbeiter und der Studierenden aktiv. Alle Mitglieder des Rektorats sowie die Dekane und die Geleichstellungbeauftragte der HMT gehören dem Senat mit beratender Stimme an.
Der Senat tagt im Laufe der Semester regelmäßig einmal monatlich. Der Rektor leitet die Sitzungen des Senats, Protokolle über Entscheidungen des Senats werden hochschulweit bekannt gemacht.
Die HMT Leipzig ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Lehre, der künstlerischen Praxis und der Forschung in drei Fakultäten untergliedert.
Jede Fakultät wird von einer Dekanin oder einem Dekan geleitet, sie führen außerdem den Vorsitz in den Fakultätsraten und vollziehen deren Beschlüsse.