Lehrendenmobilität (STA)
Mobilität im Rahmen von Erasmus+
Ziel dieses Programms ist es, den Lehrenden eine berufliche und persönliche Weiterbildung zu ermöglichen, den Austausch von Fachwissen zu fördern und andere pädagogische Methoden kennenzulernen. Nicht zuletzt sollen auch die Kooperationen zwischen den Erasmus+ Partnerinstitutionen ausgebaut und gemeinsame Projekte initiiert werden.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen?
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.
Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden in der Woche oder in einem kürzeren Zeitraum. Die zusätzliche Förderung der An- und Abreise wird im persönlichen Finanzvertrag geregelt.
Wer kann sich bewerben?
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche MitarbeiterInnen
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Wie werde ich gefördert?
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten (nach Pauschalen)
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. "Gewinne" aus der Förderung müsse durch die geförderten versteuert werden.
Bitte entnehmen sie detaillierte Informationen zu den Fördersätzen dem Dokument "Mobilität von Lehrenden/ Personal".
Wie bewerbe ich mich?
Folgende Dokumente müssen so früh wie möglich im Erasmusbüro eingereicht werden:
- Mobility Agreement STA
- Einladung der Partnerhochschule
- genehmigter Dienstreiseantrag (2 Monate vor geplanter Mobilität, damit A1-Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt werden kann) (Im Haushalt der HMT zu erfragen)
Weitere Informationen rund um Personalmobilität und Möglichkeiten zur Bewerbung erhalten Sie direkt beim Erasmus Koordinator