Student Mobility
Outgoings

Study abroad

Student MobilityOutgoings Study abroad
 
During their studies, students of the HMT Leipzig Felix Mendelssohn Bartholdy get the opportunity to study abroad at a partner university with the ERASMUS+ programme for one or two semesters. Credits achieved abroad are credited.

Who can apply for ERASMUS+?

Students of every field of study can apply for a scholarship. Apart from being enrolled at the HMT at the time of your stay abroad, you need to be in the third semester of studying at least.
 

Are there special requirements?

To apply for ERASMUS+ you have to comply with the following requirements:
  • at least one year of study completed, regular enrolment at a German university
  • duration: one or two semesters (Bachelor/Master/PhD) a further grant is possible
  • host university: needs to be partner of the HMT and / or have an ERASMUS-Charter (ECHE)
  • Switzerland offers an own mobility programme from winter term 2014/15 onwards (Swiss European Mobility Programme)

What kind of support will I get?

  • exemption from both the host and home institutions' tuition fees
  • a monthly grant will be paid
  • Achieved ECPS will be accepted in most cases.
 ERASMUS+ grants (monthly):
  • Group 1 (Denmark, Finland, Ireland, Iceland, Liechtenstein, Luxembourg, Norway, Sweden, United Kingdom): 600 Euro
  • Group 2 (Austria, Belgium, Cyprus, France, Germany,  Greece, Italy, Malta, the Netherlands,Portugal, Spain): 540 Euro
  • Group 3 (Bulgaria, Czech Republic, Croatia, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Serbia, Slovakia, Slovenia, Former Yugoslav Republic of Macedonia, Turkey): 490 Euro
Erasmus+ interns will receive an additional grant of 150 Euro as a top-up.
 
Please consider that ERASMUS+ programmes are only supporting grants for your stay. They often cannot cover the entire expenses of a study stay abroad.
Think about the financing of your stay prior to your application. In most European cities average costs of living are higher than in Leipzig.

application for ERASMUS+

How to apply?

Closing date for applications is the 15th of January.
 
Interested students please contact Sebastian Clever and should allready prepare the following application items:
  • Application Excel
  • Curriculum Vitae (English or German)
  • Motivation letter (English or German)
  • letter of recommendation (English or German)
  • audio sample CD/Video (please check the requirements in accordance with the respective university)
  • Transcript of Records (German), please contact the examination office till dcember 20th.
Please complete the forms online and submit them to the international office. We need a complete application (with all items) for every single university you are applying to. Please submit one extra application (without CD / Video) to Sebastian Clever to be kept in the international office. 
 
 
Erasmus+ Internships
 
Application deadlines for internships: Applications are accepted on a rolling basis, but no later than 2 months before the start of the project.


For internship funding, the following documents must be submitted by e-mail:

  • Confirmation from your subject area about the activity that supports your study objectives
  • Learning Agreement for internships
  • Curriculum vitae (English or language of the host country)
  • Confirmation of internship placement
You can find the templates for the forms under the "Documents" tab on this website.

Top Ups zur Förderung

Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 (außer UK) zusätzlich Top Ups aktiv beantragen:

 

Top-Up
"Green Travel"

50 Euro einmalig
+ Reisekostenzuschuss für bis zu 4 Tage

Social Top-Up (außer UK)
"Erstakademiker*innen"

250 Euro / Monat

Social Top-Up (außer UK)
"erwerbstätige Studierende"

250 Euro / Monat

Social Top-Up
"Behinderung od. chronische Erkrankung"

250 Euro / Monat

Social Top-Up
"Studierende mit Kind(ern)"

250 Euro / Monat

 

Green Travel kann mit einem weiteren Social Top-Up kombiniert werden. Ansonsten ist nur ein Top Up möglich.

 

Mit Ihrer aktiven Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem Erasmus Büro zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).

Außerdem bestätigen Sie in einer Ehrenwörtlichen Erklärung die Richtigkeit Ihrer Angaben.

 

Für die Bewerbung auf die Top Ups wennden Sie sich bitte direkt an das Erasmus-Büro.

Eine Definition der Zielgruppen stellt der DAAD hier bereit:

https://eu.daad.de/programme-und-hochschulpolitik/erasmus-ab-2021/erasmusplus-soziale-teilhabe/de/86053-definition-der-zielgruppen-studierende-mit-geringeren-chancen-in-deutschland/

 

 

1.Top-Up für „Green Travel“

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro; zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.

 

2. Top-Up für Erstakademiker:innen

Akademischer Abschluss der Eltern:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt:
Besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.

 

 

3.Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeiten/en nachgegangen sind und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.

Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen.

Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.

Bedingungen zusammengefasst:

Tätigkeitszeitraum:

Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.


Rechenbeispiel:
Ihre Mobilität beginnt am 01. Oktober. Dann müssen Sie vom 01. März bis 31. August (= 6 Monate) im Rahmen der unten beschriebenen Kriterien beschäftigt gewesen sein, um das Top-Up beantragen zu dürfen.

Nettoverdienst (min.):

mind. 450 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert pro Monat, d.h. Sie müssen in jedem der 6 Monate vor Mobilitätsbeginn mehr als 450 EUR, aber max. 850 EUR verdient haben)

Nettoverdienst (max.):

max. 850 EUR
(Nettoverdienst aller Tätigkeiten, auch selbstständigen, aufaddiert pro Monat, d.h. Sie müssen in jedem der 6 Monate vor Mobilitätsbeginn mehr als 450 EUR, aber max. 850 EUR verdient haben)

Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können.
Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

 

4.Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner:in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

 

5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer

    Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.

Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Kontakt / Contact

Sebastian Clever

Erasmus Koordinator

Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 207

 

0341 - 2144 501

sebastian.clever@hmt-leipzig.de

 

 

Studentische Assistent:innen / assistants


Grassistraße 8

04107 Leipzig

Zimmer 207

 

assistant.erasmus@hmt-leipzig.de 


Öffnungszeiten des internationalen Büros / Erasmus

persönliche Beratungen finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.

Dafür nutzen Sie bitte folgenden Link:

 

https://cloud.hmt-leipzig.de/index.php/apps/appointments/pub/R4MLSQTMfzYx5R8v/form

 

 

 

Opening Hours of the international Office / Erasmus

personal consultations take place only by appointment.
For this, please use the following link:

 

https://cloud.hmt-leipzig.de/index.php/apps/appointments/pub/R4MLSQTMfzYx5R8v/form


 

Termine und Fristen

Aktuelle Ausschreibung

Bitte melden Sie Auslandsvorhaben immer im Vorfeld bei Herrn Clever an, bevor Sie eine Bewerbung einreichen.

 

Fristende: 15.01.2025

Fristende Schweiz: 19.12.2024

 

Weitere Informationen und Abgabetermine finden Sie in der aktuellen Ausschreibung. 

 

Bitte beachten: Bewerbungen für die Schweiz laufen über das SEMP Programm und müssen bis Ende Januar direkt an der Schweizer Hochschule eingereicht werden.

 

Dokumente |
Documents

Hier finden Sie die nötigen Dokumente und Informationen für das Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum.
 
Here you can find all the important documents and inform,ations for your studies abroad
 
Application Excel [11.9KB/xlsx]
Freistellungsantrag [81.8KB/pdf]