Die systematische Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium umfasst folgende Elemente:
Ziel der internen Evaluation der Studiengänge ist die Bewertung relevanter Qualitätsparameter der Studiengänge.
Hierzu werden in einem zweijährlichen Turnus auf der Grundlage:
in den Fakultäten Lehrberichte erstellt, in denen diese Daten im Hinblick auf die Qualität der Studiengänge bewertet werden und ggf. Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Studiengänge abgeleitet wird.
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 SächsHSFG ist für neu eingerichtete oder wesentlich veränderte Studiengänge eine Bewertung unter Einbeziehung unabhängiger GutachterInnen vorgesehen.