
Studieren an der HMT Das Studium organisieren
Deutschlandsemesterticket

Gültigkeit:
Ihr Semesterticket ist deutschlandweit gültig im gesamten Nahverkehr:
- in allen Linienbussen
- in den Nahverkehrszügen (2. Klasse) RB/RE/IRE
- in U- und S-Bahnen (2. Klasse)
- in Straßenbahnen
Es ist während des gesamten Semesters ganztägig gültig. Sie können beliebig oft zwischen den Verkehrsmitteln umsteigen.
Bei der Kontrolle müssen Sie als Nachweis einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen.
Es ist nicht gültig in Fernverkehrszügen (ICE, IC) und Fernbussen.
Kosten:
Das Ticket kostet für das gesamte Semester 176,40 € (29,40 € pro Monat). Der Betrag wird bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung an die Hochschule gezahlt und ist obligatorischer Bestandteil des Semesterbeitrags.
Das Deutschlandsemesterticket hat eine feste Laufzeit für das jeweilige Semester ohne monatliche Kündbarkeit.
Ausgabe des Tickets:
Das Deutschlandsemesterticket ist als digitales Ticket über die LeipzigMOVE App oder als Chipkarte bei den Leipziger Verkehrsbetrieben erhältlich. Detailliertere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Leipzig.
Informationen:
Weitere Informationen zum Deutschlandsemesterticket und zum Ablauf der Buchung finden Sie auf der Webseite des Leipziger Studentenwerks:
Außerdem können Sie sich auf folgenden Webseiten informieren:
www.l.de/verkehrsbetriebe/abos-tickets/studierende
www.havag.com/tickets/tarifinfos/deutschlandsemesterticket
HINWEIS: Seit Sommersemester 2024 gilt der Studierendenausweis nicht mehr als Fahrausweis, auch nicht im MDV-Gebiet!
Krankmeldung
Sollten Sie krank werden, ist es nötig ihre Lehrer:innen für die Einzelunterrichte und das Studierendensekretariat zu informieren. Dies kann telefonisch oder per Mail (ines.schmied@hmt-leipzig.de) erfolgen. Wenn die Krankheit länger als 3 Werktage dauert, ist unbedingt ein Krankenschein erforderlich. Dieser kann per Post, per Bote oder persönlich im Studierendensekretariat, Zi. 113 oder Postfach 040, Grassistr. 8 abgegeben werden.
Die ordnungsgemäß entschuldigten Unterrichte können Sie nach Vereinbarung mit ihren Lehrer:innen nachholen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind verfallen.
Dauert die Krankheit nachweislich länger als 10 Unterrichtswochen pro Semester können Sie, auch nachträglich, ein Urlaubssemester wegen Krankheit beantragen.
Beurlaubung/Unterrichtsbefreiung
Beurlaubung und ERASMUS-Freistellung
Eine Beurlaubung ist in der Regel im Rückmeldezeitraum zu beantragen. Es stehen zwei Formulare entsprechend des Urlaubsgrundes im Download-Bereich unter Formulare zur Verfügung. Geben Sie das ausgefüllte Formular entweder bei Ihren Studiendekan:innen oder bei der Referatsleiterin für Studienangelegenheiten ab.
Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt über ERASMUS planen, verwenden Sie bitte den Freistellungsantrag, welcher von Herrn Clever entgegengenommen wird.
Studierende im Lehramt, die über die Universität Leipzig ins Ausland gehen, reichen einen Beurlaubungsantrag (Studienaufenthalte im Ausland) mit der Bestätigung der Partnerhochschule ein.
Unterrichtsbefreiung
Eine Unterrichtsbefreiung ist von der Prorektorin für Lehre und Studium genehmigungspflichtig. Gründe für eine Befreiung können sein:
- Mitwirkung an Orchesterprojekten, Aufführungen
- Verzögerung bei der Visumserstellung im Heimatland
Die Befreiung sollte rechtzeitig per Mail bei der Prorektorin beantragt werden. Nachweise/Verträge sind als Kopie beizufügen. (prorektorin.ls@hmt-leipzig.de)