Studieren an der HMT Fragen

Ausländische Bewerber:innen müssen Sprachkenntnisse anhand der Stufen des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch eine anerkannte Sprachprüfung nachweisen können:

Bachelorstudiengang Dirigieren
Bachelor- und Masterstudiengänge Gesang

mindestens Deutsch B 2

Masterstudiengänge Pädagogik, Chor- und Ensembleleitung sowie Dirigieren

mindestens Deutsch C 1

alle übrigen Bachelor-, Master- und Meisterklassenstudiengänge

mindestens Deutsch B 1

 

 Zu Beginn des entsprechenden Zulassungssemesters dürfen folgende Höchstalter nicht überschritten werden:

Master Schauspiel

24 Jahre

Studiengänge Blasinstrumente/Schlagzeug, Gesang, Klavier, Dirigieren, Streichinstrumente/Harfe

Bachelor 1. Semester
Bachelor 5. Semester 



25 Jahre
27 Jahre

Studiengänge Blasinstrumente/Schlagzeug, Gesang, Klavier, Dirigieren, Kammermusik/Liedgestaltung, Streichinstrumente/Harfe

Master 
Meisterklassenstudium 




30 Jahre
32 Jahre

Für die Studiengänge Alte Musik, Jazz/Popularmusik, Komposition, Tonsatz, Elektroakustische Musik, Kirchenmusik, Orgel, Chor-und Ensembleleitung sowie die Lehramtsstudiengänge gibt es keine Altersbeschränkung.

 

Mit Ausnahme sämtlicher Lehramtsstudiengänge sowie der Studiengänge Dramaturgie und Musikwissenschaft ist keine Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erforderlich.

Grundsätzlich gilt das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung für eine Zulassung zum direkt folgenden Semester.
Für den Fall, dass Sie entsprechend des Staatsvertrages über die Hochschulzulassung Artikel 8 Auswahlverfahren  Absatz (3) Gründe geltend machen, die Sie an einer regulären Studienaufnahme zum direkt folgenden Semester hindern, kann eine Zulassung für ein späteres Semester erteilt werden.

Eine nicht bestandene Aufnahmeprüfung kann im selben Studiengang und Hauptfach in einem späteren Zulassungsverfahren einmal wiederholt werden (2 Versuche). Die Aufnahmeprüfung im Studiengang Schauspiel können Sie zweimal wiederholen (3 Versuche). Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ein unentschuldigtes Fehlen zur Präsenz-Aufnahmeprüfung als eine nicht bestandene Prüfung gilt.

Die erforderlichen Bewerbungsdokumente werden Ihnen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung angezeigt. 

Für alle Studiengänge mit Hauptfach klassischer Gesang oder Jazzgesang, für alle Lehramtsstudiengänge sowie im Masterstudiengang Schauspiel  ist die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Das Gutachten darf nicht älter als 6 Monate sein.

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von einem Facharzt/einer Fachärztin für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörung (Phoniater und Pädaudiologe) oder einem Facharzt/einer Fachärztin für HNO-Heilkunde mit Zusatzbezeichnung „Stimm- und Sprachstörungen“ erstellt werden und ist kostenpflichtig. Die Kosten für ein solches Gutachten werden von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.

Zu einem phoniatrischen Gutachten gehören:

  • Komplette HNO-Spiegelung: Der/die untersuchende Ärzt:in überprüft, ob der Kehlkopf, insbesondere die Stimmlippen, frei von organischen Veränderungen und Entzündungen sind.
  • Videolaryngostroboskopie: Mit Hilfe dieser Untersuchung kann das Schwingungsverhalten der Stimmlippen genau beurteilt werden.
  • Stimmstatus: Kriterien des Stimmstatus sind u.a. der Stimmklang, die Stimmgebung, die Sprechstimmlage, die Stimmstärke, der Stimmeinsatz, der Stimmumfang, das Schwelltonvermögen und die Tonhaltedauer. Der Stimmstatus gibt darüber Auskunft, ob trotz eines unauffälligen Organbefunds funktionelle Abweichungen auftreten, die die Leistungsfähigkeit der Stimme beeinträchtigen können. Über die Leistungsfähigkeit der Stimme gibt auch das Stimmprofil Auskunft, das meist zusätzlich erstellt wird.
  • Audiometrie: Es wird untersucht, ob das Hörvermögen den Anforderungen an einen Sprechberuf genügt.

Bei Bedarf werden zur genauen Abklärung ergänzende phoniatrische Untersuchungen durchgeführt.

Das phoniatrische Gutachten muss unbedingt zur Präsenzaufnahmeprüfung vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Teiluntersuchung und deren Ergebnisse aus dem Gutachten ablesbar sind. 

Pro Bewerbungssemester sind einmalig 50,00 € für alle Studiengänge fällig.
Bewerbungen für die Lehrämter Grundschuldidaktik sowie für das Wahlmodul-Nebenfach sind gebührenfrei.
Die Bankverbindung finden Sie auf Ihrem Bewerbungsantrag im Online-Bewerbungs-Portal.

  • Der "Tag der offenen Tür" wird regelmäßig am 2. Donnerstag im Januar veranstaltet. Das Programm wird jeweils ab Ende Dezember veröffentlicht.
  • Weiterhin werden Vorbereitungsmöglichkeiten für die Lehramtsstudiengänge angeboten.
  • Jährlich finden Vorbereitungstage zur Aufnahmeprüfung im Rahmen von "Fit For Felix" statt.

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Studienbewerbungen

Christa Franz

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Grassistraße 8
04107 Leipzig
Mailbox 041

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