Seit dem Wintersemester 2017/18 gibt es an der HMT Leipzig die ergänzende Möglichkeit, auch im Rahmen eines Graduiertenstudiums zu promovieren.
Voraussetzung für die Zulassung zum Graduiertenstudium ist ein Promotionsvorhaben, das bereits von der Promotionskommission der HMT Leipzig zugelassen wurde, i.d.R. innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragsstellung. Von den betreuenden Hochschullehrer:innen, die Mitglied der Hochschule sind oder waren, muss die Bereitschaft vorliegen, die Betreuung der Graduiertenstudierenden zu übernehmen.
Das individuelle, mit Unterstützung durch die betreuenden Hochschullehrer:innen aufzustellende Studienprogramm soll sowohl die in Zusammenhang mit der Bearbeitung des Promotionsvorhabens stehenden Aufgaben als auch Festlegungen zur regelmäßigen Weiterbildung im Promotionsgebiet beinhalten.
Studierende im Graduiertenstudium haben die Möglichkeit und nach Ablauf des zweiten Semesters die Pflicht, in Ergänzung zum eigenen Studium befristete Dienstleistungen in der Lehre von bis zu zwei Semesterwochenstunden anzubieten. Bei der Auswahl der Themen des Tutoriums sollen die eigene wissenschaftliche Arbeit der Studierenden berücksichtigt und der Zusammenhang mit dem Promotionsvorhaben gewährleistet werden.
Daneben neben die Graduiertenstudierenden an drei je einsemestrigen Doktorand:innenseminaren der Hochschule teil und berichten hier in regelmäßigen Abständen über den Stand ihrer Promotionsvorhaben.
Die Regelstudienzeit des Graduiertenstudiums beträgt sechs Semester.
Alles Nähere regeln die Studienordnung des Graduiertenstudiums und die dort anhängende Modulordnung.
Für Nach- oder Anfragen zur Promotion wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der Promotionskommission Prof. Dr. phil. habil. Christian Pischel (christian.pischel@hmt-leipzig.de).