Unsere Hochschule

Aufbau und Struktur

Zentrale Organe sind gemäß § 84 des Sächsischen Hochschulgesetzes der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat.

Im Senat und im erweiterten Senat sind alle Mitgliedergruppen der Hochschule vertreten.

Die Hochschule wird vom Rektorat geleitet, der Hochschulrat begleitet das Rektorat und die Gremien der HMT in allen wichtigen strategischen Entscheidungen.

Hochschulrat

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule.

Seine konkreten Aufgaben sind in § 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes geregelt.

Er genehmigt unter anderem die Entwicklungsplanung der Hochschule, formuliert Grundsätze für die Verwendung der Stellen und Mittel und nimmt zu Jahresberichten des Rektorats Stellung.

Aktuell ist der Hochschulrat personell wie folgt besetzt:

Vorsitzende: Dr. Bettina Dick

Mitglieder:

  • Ute Endesfelder
  • Prof. Dr. Jürgen Meixensberger
  • Prof. Ralf Schrabbe
  • Prof. Martin Schmeding

Der Hochschulrat ist erreichbar über die Geschäftsstelle des Hochschulrates:

Marika Pertermann
Grassistraße 8, 04107 Leipzig
Zimmer 103 A

Telefon: 

+49 341 2144 601

Fax:  

+49 341 2144 602

 

 

Rektorat

Das Rektorat lenkt die Geschicke der Hochschule, es ist im wesentlichen für alle Angelegenheiten der Hochschule zuständig. Es bereitet Entscheidungen des Senates und des Hochschulrates vor.

Der Rektor, Prof. Gerald Fauth, ist Vorsitzender des Rektorates und bestimmt dessen Richtlinien. Er vertritt die Hochschule nach außen. Der Rektor wahrt die Ordnung in der Hochschule und übt das Hausrecht aus.

Zum Rektorat gehören außerdem der Prorektor für Künstlerische Praxis, Prof. Thomas Lennartz ,  die Prorektorin für Lehre und Studium, Dr. Ute Fries, sowie der Kanzler, Oliver Grimm.

Senat

Der Senat hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule
  • Stellungnahme zum Wirtschaftsplanentwurf und zu allen wissenschaftlichen und künstlerischen Angelegenheiten, die nicht nur eine Fakultät betreffen.
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses und  in Angelegenheiten der Lehre, Forschung oder Kunst, soweit diese nicht nur eine Fakultät betreffen
  • Formulierung von Grundsätzen der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes
  • u. v. a.

Insgesamt sind seine Aufgaben in § 85 des Sächsischen Hochschulgesetzes geregelt.

 

Im Senat sind 11 stimmberechtigte Mitglieder aus den Gruppen der Hochschullehrer:innen, der Mitarbeiter:innen und der Studierenden aktiv.
Aktuell sind dies:

Hochschullehrer:innen

  • Prof. Roland Schubert
  • Prof. Jacques Ammon
  • Prof. Konstanze Beyer
  • Prof. Alexander von Heißen
  • Prof. Thomas Hauschild
  • Prof. Dr. Annette Storr

Akademische Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen in der Verwaltung und Technik

  • Katharina Ruhe
  • Tobias Rosenthal
  • Roland Bier

Studierende

  • Josua Velten
  • Anton Kowalski


Alle Mitglieder des Rektorats sowie die Dekane und die Gleichstellungbeauftragte der HMT gehören dem Senat mit beratender Stimme an.

Der Senat tagt im Laufe der Semester regelmäßig einmal monatlich. Der Rektor leitet die Sitzungen des Senats, Protokolle über Entscheidungen des Senats werden hochschulweit bekannt gemacht.