Krankenversicherung

Arten der Krankenversicherung während des Studiums

Sind folgende Voraussetzung erfüllt, können Sie als deutsche:r Student:in über Ihre Eltern, Ehe- oder Lebenspartner versichert bleiben.  

  • Bis 25 Jahre, bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst entsprechend später
  • Höchstens 535 Euro Einkommen im Monat (zum Beispiel nebenberufliche Selbstständigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Bis 556 Euro Verdienst bei Minijobs

Das Studenten-Meldeverfahren (SMV) der gesetzlichen Krankenversicherungen schreibt eine elektronische Übermittlung der relevanten Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen vor. Seit dem 01.01.2022 findet der Datentransfer in beide Richtungen ausschließlich elektronisch statt.

Bitte setzten Sie sich dafür mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und beantragen den Nachweis Ihrer Versicherung (M10). Bei vielen Krankenkassen können Sie es über Ihrer App beantragen. In der Regel sollte die Meldung am nächsten Werktag übermittelt werden. 

Bitte geben Sie unsere Absendernummer H0001141 an.

 

Bitte setzen Sie sich dafür mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung, legen den Nachweis der privaten Krankenversicherung vor und beantragen dort eine digitale M10-Bescheinigung für die Einschreibung an der HMT Leipzig.

Bitte geben Sie unsere Absendernummer H0001141 an.

Studierende aus Ländern der Europäischen Union, einem EWR-Staat, der Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, oder Tunesien weisen mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) beziehungsweise der Global Health Insurance Card oder einer Anspruchsberechtigung die Krankenversicherung nach:

  • Wenden Sie sich unbedingt an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse, damit diese Ihre EU-Krankenversicherung bestätigt und uns die elektronische Meldung zusendet.
  • Geben Sie bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:

    Absendernummer H0001141.

 

Sie können die Liste der deutschen Krankenkassen hier einsehen. Diese Leistung ist kostenlos. 

Studierende aus Nicht-EU-Ländern und Nicht-EWR-Ländern müssen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen und können sich auf Wunsch von dieser Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Auch hierüber hat eine Meldung, im Zuge des maschinellen Meldeverfahrens zwischen Krankenkassen und Hochschulen, zu erfolgen. Entscheiden Sie sich für eine deutsche Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung, ist folgendes zu beachten:

  • Geben Sie bei der versichernden Krankenkasse folgende Daten der HMT Leipzig an:
    Absendernummer H0001141.
  • Die monatlichen Kosten für alle Versicherungen für Studierende betragen ungefähr 130 Euro (Stand: Januar 2025).
  • Ihre Immatrikulation ist erst vollständig, wenn Sie eine gültige Krankenversicherung nachweisen. Um eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu können, müssen Sie Ihren Zulassungsbescheid vorlegen. 

Der DAAD bietet für einige Personengruppen eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an. Mehr erfahren Sie unter DAAD.