
ERASMUS+ an der HMT Leipzig
Erasmus+
Das Bildungsprogramm der EU für den Hochschulbereich
Die Hochschule besitzt seit 2007 eine ERASMUS Charta für Hochschulbildung (ECHE), welche es ihr erlaubt, am ERASMUS+ Programm für Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport der EU, teilzunehmen. Das Programm ging am 1. Januar 2014 an den Start und löste die Programme für lebenslanges Lernen (LLP), JUGEND IN AKTION sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme ab.
Die Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) ist der allgemeine Rahmen für alle europäischen Kooperationsaktivitäten. Die Charta legt die Voraussetzung zur Teilnahme an allen Erasmus+ Aktivitäten einer Hochschule und definiert die zu respektierenden Mindestanforderungen.
Folgende europäische Länder nehmen an ERASMUS+ teil: Die 27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, sowie die Türkei. Förderungen für das Vereinigte Königreich sind nur sehr eingeschränkt möglich.
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende und Graduierte (SMP)
- Mobilität von Personal und Lehrenden (STA / STT)
Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zu den entsprechenden Maßnahmen den folgenden Abschnitten.
Für Studierende beinhaltet ERASMUS+ im Wesentlichen drei Instrumente, die sich mobilitätsfördernd auswirken:
Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen,
finanzielle Unterstützung,
die im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt.

Koordinator Internationale Beziehungen/ERASMUS-Hochschulkoordinator
Sebastian Clever
Adresse
Öffnungszeiten des internationalen Büros / Erasmus
Persönliche Beratungen finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Dafür nutzen Sie bitte folgenden Link:
Studierendenmobilität Outgoing
Studium an Partnerhochschulen im Ausland
Vielen Dank, dass sie sich für ein ERASMUS-Studium im Ausland interessieren.
Hier finden Sie Informationen und Formulare rund um die Bewerbung.
Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen, die an der HMT eingeschrieben sind und sich zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts mindestens im 3. Semester befinden.
Mit Hilfe des ERASMUS+-Prgramms gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten für Studierende: Entweder ein Praktikum in einem Unternehmen/ einer Einrichtung oder ein Studienaufenthalt an einer der Partnerhochschulen.
Alle Studierenden haben das Recht auf eine Praktikumsförderung oder ein gefördertes Studium von mindestens 2 bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus.
Für einen ERASMUS+ Studienaustausch gelten folgende Voraussetzungen:
Abschluss des ersten Studienjahres; reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
Dauer: ein bis zwei Semester (Bachelor/Master/Promotion), wiederholte Förderung möglich
Gasthochschule: Sie muss eine Partnerhochschule der HMT sein und über eine ERASMUS-Charta (ECHE) verfügen.
Die Schweiz bietet seit dem Wintersemester 2014/15 ein eigenes Mobilitätsprogramm (Swiss European Mobility Programme) an.
Für ein ERASMUS+ Praktikum gelten folgende Voraussetzungen:
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Mindestaufenthaltsdauer: 60 Tage , wiederholte Förderung möglich
- Es muss einen inhaltlichen Bezug des Praktikums zum Studium geben
- Praktika im eigenen Heimatland werden grundsätzlich nicht gefördert, es sei denn Sie haben dort nicht Ihren Hauptwohnsitz. Ein Nachweis darüber ist in diesem Fall vorzulegen
Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter
http://europa.eu/european-union/abouteu/agencies_de); - Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Bewerbungsfristen für ein Studium:
Für eine HMT interne Auswahl bewerben Sie sich bitte bis zum 15.01. im Erasmus Büro. Anschließend erhalten Sie die Zugangsinformationen für Ihre Bewerbung an den Partnerhochschulen.
Interessierte für einen Austausch mit der Schweiz informieren sich bezüglich der Fristen bitte über die Webseiten der betreffenden Partnerhochschulen. Rücksprache mit dem Erasmus-Koordinator bitte bis 19.12.
Die meisten unserer Partnerhochschulen wickeln die Bewerbung mittlerweile online ab. Den dafür notwendigen Link erhalten Sie nach Ihrer HMT internen Bewerbung.
Für Ihre Bewerbung bereiten Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Application Excel
- Lebenslauf (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
- Motivationsschreiben (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
- ggf. Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
- Hörprobe/Video (bitte überprüfen Sie die Anforderungen der jeweiligen Gasthochschule)
- Transcript of Records (Englisch) - bitte bis spätestens 20.12. im Prüfungsamt beantragen
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit dem Erasmus Koordinator.
Dafür nutzen Sie bitte den angegeben online Kalender.
Bewerbungsfristen für ein Praktikum: Bewerbungen werden fortlaufend, aber spätestens 2 Monate vor Vorhabenbeginn angenommen.
Für die Förderung von Praktika sind folgende Unterlagen per E-Mail einzureichen:
- Bestätigung Ihrer Fachrichtung über die studienzielförderliche Tätigkeit
- Learning Agreement für Praktika
- Lebenslauf (Englisch oder Sprache des Gastlandes)
- Praktikumsplatzzusage
Die Vorlagen der Formulare finden Sie unter dem Reiter "Dokumente" auf dieser Webseite.
Studiengebühren an der Gasthochschule entfallen
finanzielle Unterstützung (Fördersätze gestaffelt nach Ländergruppen)
Die im Ausland erbrachten Leistungen werden anerkannt
Für die drei Ländergruppen gelten voraussichtlich folgende Fördersätze:
- Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
- Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frank-reich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
- Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nord-Mazedonien (EJRM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Erasmus+ PraktikantInnen erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich als Top-Up.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument "Auslandstsstudium und Auslandspraktikum".
Bitte bedenken Sie, dass das ERASMUS-Programm nur ein Zuschuss für Ihren Studienaufenhalt leisten kann. Die kompletten Kosten eines Auslandsaufenthaltes können dadurch oft nicht gedeckt werden. Wir empfehlen sich parallel um eine Förderung durch das Auslandsbafög oder von anderen von Begabtenförderungswerken bemühen.
Studierende, die berechtigt sind, ein ERASMUS Stipendium zu erhalten, können für Aufenthalte ab WiSe 2022/23 (außer UK) zusätzlich Top Ups aktiv beantragen:
Top-Up | 50 Euro einmalig |
Social Top-Up (außer UK) | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up (außer UK) | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up | 250 Euro / Monat |
Social Top-Up | 250 Euro / Monat |
Green Travel kann mit einem weiteren Social Top-Up kombiniert werden. Ansonsten ist nur ein Top Up möglich.
Mit Ihrer aktiven Bewerbung für eines der Top-Ups verpflichten Sie sich, den Originalnachweis für die Berechtigung zum jeweiligen Top-Up 5 Jahre lang aufzubewahren (z.B. Bahnticket) bzw. dem Erasmus Büro zur Überprüfung vorzulegen (nur auf Anfrage).
Außerdem bestätigen Sie in einer Ehrenwörtlichen Erklärung die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Für die Bewerbung auf die Top Ups wennden Sie sich bitte direkt an das Erasmus-Büro.
Eine Definition der Zielgruppen stellt der DAAD hier bereit:
1.Top-Up für „Green Travel“
Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partneruniversität mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):
- Zug
- Fahrgemeinschaft
- Bus
- Fahrrad
- zu Fuß
Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro; zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.
2. Top-Up für Erstakademiker:innen
Akademischer Abschluss der Eltern: | Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.
|
3.Social Top-Up für erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeiten/en nachgegangen sind und ihre Tätigkeit während des Auslandsaufenthaltes nicht fortführen können, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.
Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein.
Während des Mindestzeitraumes der Ausübung vor Bewerbung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen.
Ausgenommen sind i.d.R. Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Bedingungen zusammengefasst:
Tätigkeitszeitraum: | Studierende müssen bis 1 Monat vor Beginn ihrer Mobilität (Vorbereitungszeit) 6 Monate lang ununterbrochen angestellt oder/und selbstständig beschäftigt gewesen sein, um dieses Top-Up beantragen zu dürfen.
|
Nettoverdienst (min.): | mind. 450 EUR |
Nettoverdienst (max.): | max. 850 EUR |
Weiterführung der Tätigkeit/en: | Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können. |
4.Social Top-Up für Studierende mit Kind(ern)
Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner:in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer
Erkrankung
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandsstudium über ERASMUS gefördert werden, können dieses Top-Up beantragen.
Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".
Bitte melden Sie Auslandsvorhaben immer im Vorfeld bei Herrn Clever an, bevor Sie eine Bewerbung einreichen.
Fristende: 15.01.2025
Fristende Schweiz: 19.12.2024
Weitere Informationen und Abgabetermine finden Sie in der aktuellen Ausschreibung.
Bitte beachten: Bewerbungen für die Schweiz laufen über das SEMP Programm und müssen bis Ende Januar direkt an der Schweizer Hochschule eingereicht werden.
Hier finden Sie die nötigen Dokumente und Informationen für das Auslandsstudium bzw. Auslandspraktikum.
Studierendenmobilität Incoming
Studieren an der HMT Leipzig
Vielen Dank, dass sie sich für ein ERASMUS-Studium an der HMT Leipzig interessieren.
Hier finden Sie Informationen und Formulare rund um die Bewerbung.
Prinzipiell können sich alle Studierenden einer staatlich anerkannten Hochschule auf ein ein bis zwei Semester andauerndes ERAMUS+ Programm an der HMT Leipzig bewerben.
Grundsätzlich ist eine grundlegende Beherrschung der deutschen Sprache von Vorteil, da die Kurse zu großen Teilen auf deutsch gehalten werden. Sänger sollten zumindest Sprachniveau B1 haben. Es werden einige Deutschkurse für Austauschstudenten an der HMT Leipzig angeboten.
Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Bewerbungsfrist für das akademische Folgejahr endet am 31. März diesen Jahres.
Bewerbungen werden ausschließlich via HMT Campus entgegen genommen: campus.hmt-leipzig.de
Bitte registrieren Sie sich mit einem Konto und folgen Sie den Anweisungen.
Erasmus+ Application Guide for Incoming Students
Bitte achten Sie darauf den Studienplan mit Kursen aus dem Erasmus Kurskatalog (siehe Reiter Course catalogues for Incomings) für den jeweiligen Studiengang auszufüllen.
Folgende Anhänge werden für die Bewerbung außerdem benötigt:
- Lebenslauf
- Passfoto
- Empfehlungsschreiben
- Studienleistungsnachweis (Transcript of Records)
- offizielle Nominierung
- Künstlerischer Nachweis:
Orchesterinstrumente, Alte Musik, Orgel, Klavier, Jazz und Sänger
Video-/Audioaufnahme von Stücken aus unterschiedlichen Stilistiken (ca. 20 Minuten)
Chor und Orchesterdirigieren
Videoaufnahme einer Aufführung oder einer Probe
Komposition
Zwei oder drei Partituren von eigenen Arbeiten und entsprechende Audioaufnahmen (wenn vorhanden)
Dramaturgie
Portfolio
Learning Agreements werden ausschließlich über das Dashboard | OLA bearbeitet und erst nach Bestätigung des Erasmus Studienplatzes.
Detaillierte Informationen zum Studienjahr 2025/26 finden Sie hier.
- available subjects for incoming exchange students -
Please choose up to a maximum of 30 credits per semester from the lists below, according to your course and level (Bachelor or Masters).
HMT Grade | Explanation | ECTS Grade |
---|---|---|
VERY GOOD | ||
1,0 - 1,3 | Is given for the exceptionally independent and excellent performance | A |
1,7 | Is given for the excellent but not particularly independent performance | A |
GOOD | ||
2,0 – 2,3 | Is given for the good performance, a little above average | B |
SATISFACTORY | ||
2,7 | Is given for the average performance | C |
3,0 – 3,3 | Is given for the mediocre performance, slightly below average | D |
SUFFICENT | ||
3,7 – 4,0 | Is given for the just acceptable performance, indicating that the student fulfilled the goals of the class in a satisfactory way | E |
CERTIFICATE | Is given for a successfully completed component without grading | - |
FAIL | ||
5,0 | Is given for the hesitant and not satisfactory performance | FX |
Personal- und Lehrendenmobilität (STA/STT)
Ziel von Mobilitäten (STA) is es, Lehrenden eine berufliche und persönliche Weiterbildung zu ermöglichen, den Austausch von Fachwissen zu fördern und andere pädagogische Methoden kennenzulernen. Nicht zuletzt sollen auch die Kooperationen zwischen den Erasmus+ Partnerinstitutionen ausgebaut und gemeinsame Projekte initiiert werden.
Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmobilitäten (STT) von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt Lehrangebote ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Lehr- und Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Aufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten. Die zusätzliche Förderung der An- und Abreise wird im persönlichen Finanzvertrag geregelt.
Folgender Personenkreis kann via STA gefördert werden:
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- wissenschaftliche MitarbeiterInnen
Via STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Fahrt- und Aufenthaltskosten (nach Pauschalen)
- Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Mobilitäten zu Fortbildungs- und Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. "Gewinne" aus der Förderung müsse durch die geförderten versteuert werden.
Bitte entnehmen sie detaillierte Informationen zu den Fördersätzen dem Dokument "Mobilität von Lehrenden/ Personal".
Folgende Dokumente müssen so früh wie möglich im Erasmusbüro eingereicht werden:
- Mobility Agreement
- Einladung der Partnerhochschule (STA)
- Programmablauf oder Beschreibung der geplanten Fort-/Weiterbildung (STT)
- genehmigter Dienstreiseantrag (2 Monate vor geplanter Mobilität, damit A1-Bescheinigung rechtzeitig ausgestellt werden kann) (Im Haushalt der HMT zu erfragen)
Weitere Informationen rund um Personalmobilität und Möglichkeiten zur Bewerbung erhalten Sie direkt beim Erasmus+ Koordinator.
Hier finden Sie die nötigen Dokumente und Informationen zur Mobilität von Lehrenden und Personal.

