Krankenmeldung Unterrichtsbefreiung

Was mache ich, wenn ich kurze Zeit nicht an Vorlesungen und Unterrichten teilnehmen kann?

Krankmeldung ohne Krankenschein

Sollten Sie sich an einem Tag nicht in Lage fühlen an Unterrichten teilzunehmen, informieren Sie bitte rechtzeitig alle Lehrer:innen die davon betroffen sind. 

Krankmeldung mit Krankenschein

Bei einer Krankheit ab 3 Werktagen ist ein Krankenschein vom Arzt vorzulegen. Diesen schicken Sie bitte als PDF per Mail an das Studierendensekretariat.

Die ordnungsgemäß entschuldigten Unterrichte können Sie nach Vereinbarung mit ihren Lehrer:innen nachholen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind verfallen.

Dauert die Krankheit nachweislich länger als 10 Unterrichtswochen pro Semester können Sie, auch nachträglich, ein Urlaubssemester wegen Krankheit beantragen.

Unterrichtsbefreiung

Eine Unterrichtsbefreiung ist von der Prorektorin für Lehre und Studium genehmigungspflichtig. Gründe für eine Befreiung können sein:

  • Mitwirkung an Orchesterprojekten, Aufführungen
  • Verzögerung bei der Visumserstellung im Heimatland

Die Befreiung sollte rechtzeitig per Mail bei der Prorektorin Frau Dr. Ute Fries beantragt werden. Nachweise/Verträge sind als Kopie beizufügen.