
Beurlaubung | Teilzeitstudium
Ich möchte im nächsten Semester mit dem Studium aussetzten, was nun?
Eine Beurlaubung ist in der Regel im Rückmeldezeitraum zu beantragen, Ausnahme Beurlaubung wegen Krankheit. Es stehen zwei Formulare entsprechend des Urlaubsgrundes zur Verfügung. Geben Sie das ausgefüllte Formular entweder bei Ihren Studiendekan:innen oder bei der Referatsleiterin für Studienangelegenheiten ab. Die Beurlaubung kann auch für zwei Semester gleichzeitig beantragt werden.
Das Studium an der HMT ist auch in Teilzeit möglich, sofern dies in der Studienordnung für den jeweiligen Studiengang vorgesehen ist. Die beabsichtigte Veränderung der Studienform ist im Rahmen der Rückmeldefristen zu beantragen.
Der studentische Arbeitsaufwand je Semester verringert sich hierbei in der Regel auf die Hälfte des Vollzeitstudiums. Die Unterrichte eines Vollzeitsemesters können auf zwei Teilzeitsemester verteilt werden. Der Gesamtumfang des Unterrichtsanspruchs auf Einzelunterrichte und Gruppenunterricht in Kleingruppen wird hierdurch nicht erhöht.
Eventuelle Studiengebühren (Nicht-EU oder Zweitstudium) werden aber nicht halbiert, sondern müssen in voller Höhe bezahlt werden.
Es sind folgende Gründe für ein Teilzeitstudium möglich, die Anträge finden Sie unter folgendem Link.
Vor Ihrer Antragsstellung sollten Sie die Möglichkeit der [Studienberatung] nutzen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Gründen oder der Aufteilung der Unterrichte.
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