HMT Campus

Hier erhalten Sie u.a. individuelle Informationen zu Ihrem Studium, verwalten Ihre persönlichen Daten und haben Zugriff auf offizielle Dokumente. HMT Campus

In der unten stehenden Videoanleitung erhalten Sie Informationen zur Nutzung von »HMT Campus«. Hier werden die unterschiedlichen Optionen zur Verwaltung Ihrer persönlichen Daten anschaulich erklärt:

  • Log in und Startseite
  • Mein Status und Sperren
  • Kontaktdaten
  • Zahlungen
  • Bescheide und Bescheinigungen

(Video)

Eine Rückmeldesperre verhindert Ihre Rückmeldung in das angegebene Semester. Es ist eine Erinnerung für Sie, dass  Unterlagen im Studierendensekretariat oder Prüfungsamt vorgelegt werden müssen. Die Unterlagen können jederzeit eingereicht werden, spätestens aber im Rückmeldezeitraum des angegebenen Semesters. Sie ist genauso wichtig wie die Einzahlung des Semesterbeitrages.

Bitte achten Sie immer auf das Semester und das Jahr der Rückmeldesperre! 

Die wichtigsten Sperren sind hier näher beschrieben.

 

Aufenthaltstitel/Visum einreichen

Reichen Sie das aktuelle Visum/aktuellen Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung im Studierendensekretariat per Mail ein. Wenn Sie bereits eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, aber noch nicht erhalten haben, legen Sie stattdessen eine Bestätigung der Ausländerbehörde vor.

 

Zahlungsverzug Krankenversicherung

Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Krankenkasse.

 

Doppelimmatrikulation beendet

Ihre Doppelimmatrikulation ist ausgelaufen. Beantragen Sie entweder erneut die Doppelimmatrikulation formlos per Mail bei der Prorektorin für Lehre und Studium, Frau Dr. Ute Fries oder erbringen Sie einen Nachweis, dass Ihr anderes Studium beendet wurde (z.B. Zeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung). Den Nachweis reichen Sie bitte im Studierendensekretariat ein.

 

Immatrikulation nachholen

Ihre Einschreibung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Prüfen Sie im Studienservice des HMT Campus Ihre einzureichenden Unterlagen. Fehlende Unterlagen sind rot markiert. Unter „Dokumente für die Immatrikulation einreichen” können Sie die Dokumente hochladen oder Sie schicken die Dokumente als PDF an das Studierendensekretariat. Sollte der Nachweis Ihrer Krankenversicherung fehlen, informieren Sie sich bitte unter folgendem Link zum Thema.

 

Zulassungsvoraussetzung Master nicht erfüllt

In der Regel haben Sie ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen oder Ihr Zeugnis einer externen Hochschule nicht vorgelegt. Sie haben maximal ein Semester nach Immatrikulation in den Masterstudiengang Zeit dies nachzuholen. Liegt der Abschluss nach diesem Kulanzsemester nicht vor, wird die Zulassung zum Master zurückgezogen und es erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.

 

phoniatrisches Gutachten fehlt

Legen Sie das fehlenden phoniatrische Gutachten im Studierendensekretariat vor.

 

Verspätungsgebühr Vorsemester noch nicht bezahlt

Sie haben Ihren Semesterbeitrag im letzten Semester nach Ablauf der Frist gezahlt, daher müssen Sie eine Verspätungsgebühr (25 €) entrichten. Zahlen Sie die 25 € Verspätungsgebühr und nutzen den gleichen Verwendungszweck, den Sie für die Zahlung des Semesterbeitrags im letzten Semester verwendet haben.