
Alles zum Thema Beratung

Für fachliche Fragen mit Bezug zu den Studieninhalten, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt an Ihre Fachrichtung und die entsprechenden Studiendekane.
Fachrichtungen und Institute
Im Prüfungsamt beraten wir Sie gerne zu folgenden Themen
Studien- und Prüfungsleistungen aus einem vorherigen Studium oder einem Studienaufenthalt aus dem Ausland können anerkannt werden.
Den ANTRAG stellen Sie bitte spätestens innerhalb der ersten 6 Wochen nach Aufnahme des Studiums bzw. unverzüglich nach Leistungserbringung.
Das Gleiche gilt für Qualifikationen, die außerhalb des Studiums erworben wurden (bspw. durch berufliche Tätigkeit) erworben wurden.
Zur Antragstellung vereinbaren Sie gern einen Termin im Prüfungsamt und bringen die aussagekräftigen Leistungsnachweise (Transcript, Modulbeschreibung, Tätigkeitsnachweise) mit.
Angemeldete oder begonnen Prüfungen können nicht mehr zur Anerkennung beantragt werden.
Studieren mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen
So stellen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich
- Beratung bei Dhia Ben Hamda in Anspruch nehmen
- Antrag stellen - Formular und Nachweise einreichen
- Entscheidung über die beantragten Maßnahmen (Prüfungsausschüsse)
- Umsetzung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Prüfenden / Lehrenden und dem Prüfungsamt
GRUNDSÄTZE ZUM NACHTEILSAUSGLEICH
Ein Transcript of records wird auf Anfrage im Prüfungsaamt ausgestellt und ist eine detaillierte Übersicht über abgeschlossene Studien- und Prüfungsleistungen.
Bitte reichen Sie mit Ihrer Anfrage eine Kopie (Foto/Scan) Ihres Studienbuches per Mail ein und planen Sie bis zu 14 Tage für die Ausstellung ein.
Als BAföG-Empfänger:in müssen Sie nach dem 4. Fachsemester den geordneten Verlauf des Studiums nachweisen. Das zuständige Amt fordert dazu den Nachweis nach §48 von Ihnen an. Diesen Nachweis erhalten Sie über das Prüfungsamt auf Anfrage.
Bitte reichen Sie zum Ende des 4. Fachsemesters Ihr Studienbuch (per Mail als Scan oder Foto) mit den vollständig gefüllten, dem 4. Fachsemester enstprechenden, Testaten ein.
Der Leistungsnachweis wird Ihnen im Anschluss per Mail zugeschickt.
Die Prüfungergebnisse werden Ihnen für künstlerische Prüfungen in der Regel durch die Kommission mitgeteilt.
Weitere Ergebnisse für schriftliche Leistungen werden dem Prüfunsamt übermittelt und Sie können diese dort erfragen und in Ihr Studienbuch übertragen lassen.
Die Bescheide über nicht bestandene Leistungen werden immer per Post und auch per Mail versendet. Darin sind die jeweiligen Wiederholungsmodalitäten aufgeführt.
Die Prüfungsergebnisse für alle Staatsexamensstudiengänge finden Sie im ALMA Web der Uni Leipzig.
Die Prüfungsausschüsse entscheiden über Grundsatzfragen der Prüfungsorganisation in der Fakultät.
Wer sich ein der Studien- und Prüfungsordnung entsprechendes Wissen und Können angeeignet hat, kann den Hochschulabschluss als Externer durch Prüfung erwerben. Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, über das Prüfungsverfahren und über die zu erbringenden Prüfungsleistungen, die den Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung entsprechen müssen, entscheiden die Prüfungsausschüsse.
Externe Prüfungen sind gemäß der Gebührenordnung kostenpflichtig.
Persönliche Beratung ohne Termin
Jeden Dienstag 09:30 - 10:30 Uhr im Büro 105 (Grassistraße 8)
Außerhalb dieser Zeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Büro 105
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte meinen Online Buchungskalender:
Katharina Ruhe
Lehramt, Dramaturgie, Schauspiel, Musikwissenschaft,
Abschlussarbeiten
Büro 105
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte meinen Online Buchungskalender:
Manuela Stötzer
Alte Musik, Bläser, EMTP, Gesang, Jazz/Pop, Kirchenmusik, Klavier/Dirigieren/Korrepetition, Streicher

Prüfungsamt Musikpädagogik
Hella Reiser
Adresse

Prüfungsamt Musikpädagogik
Katharina Ruhe
